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Regional, Deutschland und seine Bundesländer
Das Grundgesetz sieht seine Abschaffung in Artikel
146
durch Abstimmung statt einer
Revolution
vor. Bei Anwendung von Art. 146 besteht aber die Gefahr, dass die verfassungsgebende Versammlung mit alten Machthabern bestückt wird und alte Zöpfe bestehen bleiben.
Die Anfangsbedinguungen einer neuen Verfassung sind besonders wichtig, weil hier der Grundstein gelegt wird:
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Eine verfassungsgebende Versammlung darf nur Mittler der Bürger sein.
Seine Mitglieder haben ein imperatives Mandat, da sonst die Gefahr, durch alte Seilschaften und antiquierte Ansichten, des Rückfalls gegeben ist.
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Jeder Artikel hat einzeln behandelt und abgestimmt zu werden.
Überlegungen:
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Recht des Einzelnen gegenüber der Mehrheit. <—> Bequemlichkeit und Gier des Einzelnen gegenüber dem Leid und Leistungen der Mehrheit.
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Vom Einfachen zum Konkretem.
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Allgemeingültigkeit für alle Menschen, alle Situationen.
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Raus aus der EU, um Vertrags- und Entscheidungsunabhängigkeit zu erreichen.
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Schuldenschnitt, um sich von den Fehlern der Vergangenheit zu trennen.
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BGE, um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit von Mitbestimmung zu geben.
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Bruttosozialglück als
Staatsziel,
wie
Utilitarismus
Artikel (Vorschlag)
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Die Verfassung ist bindend.
Nicht wie das Grundgesetz, welches mit einer Lüge(Macht geht vom Volk aus) beginnt, von Schäuble zum 1000-jährigem Reich(146) umgewandelt wurde und Paragraphen nicht umgesetzt werden.
"hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben"
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Die Verfassung wird vom Volk ausgearbeitet und abgestimmt.
Sie wird spätestens alle 33 Jahre (obligatorisch), bei Bedarf (66% fakultativ) auch früher, verändert oder bestätigt.
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Alles Recht kommt und geht vom Volk aus. Jeder Bürger hat eine Stimme.
Repräsentationsrecht ist nachrangig, behandelt das Alltagsgeschäft und bereitet Abstimmungen vor.
Politiker handeln eher wie Beamte, mit dem Auftrag den Volkswillen sinnvoll umzusetzen.
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Deutschland ist ein unabhängiger Staat.
Übergordnete Organe sind unzulässig.
Internationale Verträge bedürfen einer Abstimmung des Bürgers.
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Die Gesetzgebung ist sparsam.
Das Verfassungsgericht prüft jedes Gesetz spätestens vor Einführung auf Verfassungsübereinstimmung, sowie auf Klage. Alte Gesetze sind nach und nach anzupassen.
Die Zusammensetzung des Gerichts bestimmt der Bürger.
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