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Deutschland braucht eine Verfassung



Vergleich Fazit Verfassung
GG Art. 146      
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



deutsche Verfassung


Ist eine Verfassung auch nur ein Grundgesetz; provisorisch geschöpft, ohne Frieden, von Siegermächten beeinflußt und minderwertig legitimiert?
Die Gründungsväter haben die Kröten damals in die Wiege gelegt, dass heutzutage damit Schindluder getrieben wird.

Das Grundgesetz sah seine Abschaffung in Artikel 146 durch Abstimmung vor. Seit dem Eingreifen 1990 von Schäuble & Co. ist diese friedliche Möglichkeit in totes Recht gewandelt worden. Nun kann nur noch eine Revolution den Status Quo verändern oder der Anschluß Deutschlands an Europa. Die Verantwortlichen werben derzeit für ein geeintes Vorgehen von Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft. Steinbrück rechnet schon 2013 oder 2014, also nach der Wahl, mit einem Referendum. Die Einen werden es 2. friedliche Revolution nennen, Andere den langsamen Putsch.
Zwischen Schritt 1, der Umwandlung des Artikel 146, und Schritt 3, dem Anschluß Deutschlands an die EU, gab es noch einen 2. Schritt, die EU-Verfassung, welche umbenannt werden mußte.
Es besteht also die akute Gefahr, dass eine verfassungsgebende Versammlung mit alten Machthabern bestückt wird und alte Zöpfe bestehen bleiben, oder wahrscheinlicher, alles verschlimmbessert wird (siehe Ägypten).
Pläne liegen in der Schublade(der Artikel 20 belastet die Arbeit der Machtgierigen). Die Akteure warten nur auf die nächste Krise, um uns nach dem TINA-Prinzip die vollkommene Entmachtung, mit viel Zuckerguß, unter die Nase zu reiben.





Die gröbsten Fehler (und Zulassungen) des Grundgesetzes
  • unzureichende / nicht vorhandene (Mit)Sprache der Bevölkerung
    • fehlende Gewaltenteilung
    • keine externen Kontrollmöglichkeiten
    • Lobbyismus / Korruption
    • kein Recall, keine Amtszeitbegrenzung
    • %-Hürde

Die Anfangsbedinguungen einer neuen Verfassung sind besonders wichtig. Hier wird der Grundstein für das Fundament gelegt:

  • Eine verfassungsgebende Versammlung sollte per Losentscheid ausgewählt werden. Sie darf nur Mittler der Bürger sein.
    Seine Mitglieder haben ein imperatives Mandat, da sonst die Gefahr, durch alte Seilschaften und antiquierte Ansichten, des Rückfalls gegeben ist.
  • Jeder Artikel hat einzeln behandelt und von der Bevölkerung abgestimmt zu werden.

Überlegungen:

  • Vom Einfachen zum Konkretem.
  • Allgemeingültigkeit für alle Menschen, alle Situationen.
  • Schutz des Lebens, Schutz der Meinungsfreiheit.
  • Recht des Einzelnen gegenüber der Mehrheit. <—> Bequemlichkeit und Gier des Einzelnen gegenüber der Last und Leistung der Mehrheit.

  • Bis über die Verfassung entschieden wurde, bleiben die Gesetze in Kraft.
  • Raus aus Verträgen, welche die Souveränität einschränken.
  • Raus aus der EU, um Vertrags- und Entscheidungsunabhängigkeit zu erreichen.
  • Schuldenschnitt, um sich von den Fehlern der Vergangenheit zu trennen.
  • Offenlegung von Geheim -Verträgen, -Dokumenten, -Diensten.
  • BGE, um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit von Mitbestimmung zu geben.
  • Bruttosozialglück als Staatsziel, wie Utilitarismus.
  • Wem direkte Demokratie im Großen nicht geheuer ist, sollte sich für eine Aufspaltung Deutschlands einsetzen.

Artikel (Vorschlag)

  1. Die Verfassung ist bindend.
    Nicht wie das Grundgesetz, welches mit einer Lüge beginnt und Paragraphen nicht umgesetzt werden(z.B. Macht geht vom Volk aus und hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben).
  2. Die Verfassung wird vom Volk ausgearbeitet und abgestimmt.
    Sie wird spätestens alle 20 Jahre (obligatorisch) - bei Bedarf (66% fakultativ) auch früher - verändert oder bestätigt, wie auch andere Gesetze.
  3. Alles Recht kommt und geht vom Volk aus. Jeder Bürger hat eine Stimme. Es gibt ein Grundrecht auf Mitbestimmung.
    Repräsentationsrecht ist nachrangig, behandelt das Alltagsgeschäft und bereitet Abstimmungen vor.
    Politiker handeln eher wie Beamte, mit dem Auftrag, den Volkswillen sinnvoll umzusetzen.
  4. Deutschland ist ein unabhängiger Staat.
    Übergordnete Organe sind unzulässig.
    Internationale Verträge bedürfen einer Abstimmung des Bürgers.
  5. Die Gesetzgebung ist sparsam.
    Das Verfassungsgericht prüft jedes Gesetz spätestens vor Einführung auf Verfassungsübereinstimmung, sowie auf Klage. Alte Gesetze sind nach und nach anzupassen.
    Die Zusammensetzung des Gerichts bestimmt der Bürger.
  6. ...





verfassungsgebende Versammlung
bwl-bote
Volksgewerkschaft
Verfassung jetzt!
Bürgeranwalt Storr
Verfassungswerkstatt
CDU
Grüne
Die Initiative Verfassungskonvent will Volksentscheid im Grundgesetz.
Schweizer Verfassung
In Island wird eine Verfassung online erarbeitet. Deshalb werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten Schweizer Niveau erreichen.
Die Venedig-Kommission ist eine Einrichtung des Europarates, nicht des EU-Rates, berät Staaten in Verfassungsfragen.
Vor der Schöfpung einer neuen Verfassung ist ein Blick in die deutsche Geschichte sinnvoll.