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Regional



Region Brandenburg



Brandenburg


Geschichte
1920 Preussen Volksbegehren und Entscheid wie Weimarer Verfassung mit hohen Hürden Durchführungsbestimmungen 6 Jahre später ist nie zum Einsatz gekommen ab 1933 als Bekenntnis zum Führerwillen 1947 wie 1920 ohne Belang

1991-93 wurde um Quoren, Ausschlüsse, Beteiligung gestritten. Die CDU/FDP sprach sich gegen direkte Mitbestimmung, bzw. für hohe Quoren aus, die SPD wollte sich auch nicht soviel reinreden lassen. Demgegenüber setzte sich Bündnis90, Grüne und PDS für niedrige Quoren und gegen Ausschlüsse ein. Auch wurden Gewerkschaften, Verbände und Einzelpersonen angehört, die sich überwiegend für niedrige Quoren und gegen Ausschlüsse einsetzten. In der Verfassung Artikel 2/4, 75, 22/2, 76-78, 115-116 wurden die Beteiligungsformen festgelegt.


Land

Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Volksinitiative Gesetzesänderung, Behandlung im Parlament, Anhörung, Auflösung des Parlaments, Volksbegehren nach 4 Monaten, verfassungsgebende Versammlung Alle! (ab16) im Land B. dürfen teilnehmen, 20.000 Unterschriften, 150.000 stimmberechtigte Unterschriften für die Auflösung des Landtags, 10% stimmberechtigte Unterschriften für Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung -> Volksentscheid Verwaltung, Recht, Haushalt, Bezüge, Personal
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid nach 5 Monaten Zulassungsantrag -> bei Ablehnung Verfassungsgericht, Quorum 80.000, 200.000 bei Landtagsauflösung, Bekanntmachung, Durchführung (Amtsstuben) und Kostenübernahme durch das Land Abgaben, Haushalt, Bezüge, Personal
Volksentscheid Gesetzesänderung, Auflösung des Landtags, verfassungsgebende Versammlung, Verfassungsänderung 25% Teilnahme, 51% Zustimmung, Konkurenzvorlage des Landtags, bei Landtagsauflösung und Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung 50% Teilnahme, 67% Zustimmung, Verfassungsentwurf der verfassungsgebenden Versammlung 50% Zustimmung Abgaben, Haushalt, Bezüge, Personal

Kommunen

Gemeindevertretung, Ortsbeirat, Kreistag und Ausschüsse sind für alle Einwohner öffentlich. Es gibt umfangreiche Akteneinsicht und Einwohnerfragestunden mit Vorschlagsrecht, sowie kommunales Petitionsrecht. Direktwahl von Bürgermeistern und Ortsbeiräten.


Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Einwohnerantrag Behandlung in der Gemeindevertretung und Kreistaginnerhalb innert 3 Monate 5% der Einwohner, zwischen 2 gleichartigen Anträgen müssen Monate vergangen sein, jeder gemeldete Einwohner ab 16  
Bürgerbegehren Beschluß, Bürgerentscheid 10% stimmberechtigte Bürger, Zulässigkeit personelle Rechtsverhältnisse, Haushalt, Baurecht
Bürgerentscheid Beschluß 15% - 25% stimmberechtigte Bürger, 50% Zustimmung personelle Rechtsverhältnisse, Haushalt, Baurecht

Ausblick

Aufgrund unterschiedlicher Quoren gab es viele erfolgreiche Initiativen, wenige, nicht erfolgreiche Begehren und kein fakultatives Referendum.
Die Initiativen "Für faire Abstimmungsrechte in Brandenburg" und "Für Volksentscheide im Grundgesetz" hatten Erleichterungen der direktdemokratischen Verfahren zum Ziel. Der Landtag lehnte 2001 den Antrag ab.
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD soll in der Periode 2004 - 2009 die Direktwahl der Landräte eingeführt werden.

Hintergrund Volksabstimmung: Bei dem obligatorische Referendum, da von oben verordnet natürlich ohne Quorum, am 5. Mai 1996 , lehnten 62,7 Prozent der Brandenburger die Bildung eines gemeinsamen Landes mit Berlin ab. In der Bundeshauptstadt sprachen sich 53,4 Prozent dafür aus. Damit war das von beiden Landesregierungen befürwortete Projekt fehlgeschlagen. Jedoch ist abzusehen, dass die Machthaber bald einen neuen Versuch starten werden.


Lothar Bisky über die Lehren aus der Volksabstimmung und dem "Nein" der Märker.