ðÐ


direkte Demokratie

 
     

direkte Demokratie - Eingang  Eingang
direkte Demokratie - Kritik  Kritik
direkte Demokratie - Parteien  Parteien
direkte Demokratie - deutschland  Deutschland
direkte Demokratie - Global  Global
direkte Demokratie - Fakten und Hintergründe  Wissen
direkte Demokratie - Entscheidung  Entscheidung
direkte Demokratie - Medien  Medien
direkte Demokratie - Foren  Foren
direkte Demokratie - Impressum  Impressum







kursiv = Zitat
= wayback
Grün ⇒ mouseover-Info


       = Seitenanfang
Sachsen



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Sachsen


Geschichte

Nach dem Zerfall ihres Regimes änderte die PDS/SED ihre Einstellung zum Volkswillen und forderte plötzlich direkte Demokratie, ohne den Begriff konkret zu definieren. Doch floss 1992 - 1994 - 2001 der Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid in die Verfassung ein. Sogleich entschieden sich die Chemnitzer in einer Volksabstimmung zu 76 Prozent für ihren historischen Namen.
Hier ein Aufklärungsvideo
Stadtteilarbeit


Land


Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksantrag Gesetzesänderung, Volksbegehren 40.000 Unterschriften innert 1 Jahr, begründeter Gesetzesentwurf, Zulässigkeitsprüfung, Kostenerstattung nach Gusto ab Einreichung der Unterschriften Abgaben, Besoldung, Haushalt
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid freie Sammlung von 450.000 - 15% Unterschriften innert 6-8 Monate, Kostenerstattung Abgaben, Besoldung, Haushalt
Volksentscheid Gesetzesänderung kein Quorum,
aber bei Verfassungsänderungen 50% Zustimmung,
Konkurrenzanträge vom Landtag, Kostenerstattung
Abgaben, Besoldung, Haushalt

dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | Mill. Wahlberechtigte | Nichtwähler | Regierung pro Wahlberechtigte
31.08.2014 3,5 50,8 %             25,5 %
Im Vergleich zu anderen Bundesländern.


Gemeinden

Auf kommunaler Ebene wurden plebiszitäre Elemente 1993 in die Gemeindeordnung eingesetzt, wie Planungszellen, Einwohnerversammlungen, Einwohnerantrag (5-10% Unterschriften), sachkundige Einwohner (ähnlich Sachverständige), Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten.


Art Ziel Hürden Ausschluß
Bürgerbegehren Gesetzesänderung, Bürgerentscheid 5-15% Unterschriften, ja/nein-Entscheidung gefordert, Kostendeckung, Zulässigkeitsprüfung Negativkatalog: Finanzen, Rechtsverhältnisse, u.A.
Bürgerentscheid Entscheidung 25% Zustimmung, ja/nein-Entscheidung gefordet Negativkatalog: Finanzen, Rechtsverhältnisse, u.A.



Ausblick

Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gescheitert an Nein-Stimmen
- gescheitert am Quorum
- war Erfolgreich
2001   kommunale Sparkassen   E

Die Hürden für Volksbegehren sind zu hoch, was das Scheitern der meisten Versuche belegt. Zudem hebelte der Landtag den einzigen, schwer erkämpften, Volksentscheid gegen zum Sparkassengesetz aus, indem er einfach einen neuen Finanzverbund gründete. Der Verfassungsgerichtshof hat mehrere Male positiv in die Zulässigkeitsprüfung eingegriffen.
In Dresden soll der Bau der Elbtalbrücke, wegen dem Streit um den Status Weltkulturerbe, gekippt oder anderweitig verhindert werden. Die Diskussion zum Weltkulturerbe kann leicht in Eine der Sinnhaftigkeit von Volksentscheiden und Kompetenz der Bürger münden, obwohl die UNESCO erst nachträglich aufgewacht zu sein scheint. Aber Dresden muß seine andere Brücke zum Sanieren sperren, braucht also eine Neue.
Sachsen ist des Ministerpräsidenten Biedenkopf überdrüssig und drängt auf Neuwahlen.

Auf kommunaler Ebene scheinen die direktdemokratische Verfahren besser zu greifen, im Ernstfall stehen sie jedoch immer noch auf tönernen Füßen.
Die AFD und die Linken streiten vor Gericht um den Ruf des wahren Direktdemokraten.