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Regional
Geschichte
Nur dem Landtag stand nach der Verfassung von
1947
zu, einen Volksentscheid zu beantragen. Ein Gesetz zu Art. 101, 102 wurde aber nie erlassen. Nach Einsetzen einer Enquete-Kommission wurden
1979
, mit hohen Hürden und zahlreichen Einschränkungen, Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung verankert.
Verfassunngsänderungen dürfen mit einem Volksbegehren zwar beantragt werden - die Entscheidung behält sich aber der Landtag vor.
Land
| Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
| Volksbegehren |
Gesetzesänderung, Volksentscheid |
begründeter Gesetzesentwurf mit 5.000 Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, 20% Teilnahme |
Finanzen |
| Volksentscheid |
Gesetzesänderung |
50% Zustimmung |
Verfassungänderungen, Finanzen |
Gemeinden
Der, von der Kommission für Selbstverwaltung, Forderungskatalog wurde schrittweise umgesetzt.
1994
wurde die Direktwahl der Bürgermeister und
1997
Bürgerbegehren und Bürgerbescheid beschlossen. Einwohnerfragestunden und Einwohnerantrag (5% Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, etc.) sind seit
1979
möglich.
| Art |
Ziel |
Hürden/Erleichterungen |
Ausschluß |
| Bürgerbegehren |
Bürgerentscheid |
2.000 Unterschriften bis 15%, Frist nur bei Aufhebung eines Ratsbeschlusses, Kostendeckung, ja/nein gefordert |
umfangreicher Negativkatalog: Innenverhältnis, Finanzen, Planverfahren |
| Bürgerentscheid |
Gesetzesänderung |
30% Zustimmung |
umfangreicher Negativkatalog |
Ausblick
Das Saarland befindet sich noch im demokratischen Tiefschlaf. Selbst beim Petitionsrecht, aber auch bei Volks/Bürgerbegehren und -entscheid, so auch in den Gemeinden, sind Hürden/Mauern gegen die Bürger gebaut worden.
Mittlerweile
02/07
steht die Mitbestimmung wieder auf der
Tagesordnung
. SPD, Grüne und FDP wollen die Quoren senken. Die CDU möchte keinesfalls etwas von IHREN Finanzen abgeben.
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