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Regional



Region Saarland



Saarland


Geschichte

Nur dem Landtag stand nach der Verfassung von 1947 zu, einen Volksentscheid zu beantragen. Ein Gesetz zu Art. 101, 102 wurde aber nie erlassen. Nach Einsetzen einer Enquete-Kommission wurden 1979 , mit hohen Hürden und zahlreichen Einschränkungen, Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung verankert.
Verfassunngsänderungen dürfen mit einem Volksbegehren zwar beantragt werden - die Entscheidung behält sich aber der Landtag vor.


Land

Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid begründeter Gesetzesentwurf mit 5.000 Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, 20% Teilnahme Finanzen
Volksentscheid Gesetzesänderung 50% Zustimmung Verfassungänderungen, Finanzen

Gemeinden
Der, von der Kommission für Selbstverwaltung, Forderungskatalog wurde schrittweise umgesetzt. 1994 wurde die Direktwahl der Bürgermeister und 1997 Bürgerbegehren und Bürgerbescheid beschlossen. Einwohnerfragestunden und Einwohnerantrag (5% Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, etc.) sind seit 1979 möglich.

Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Bürgerbegehren Bürgerentscheid 2.000 Unterschriften bis 15%, Frist nur bei Aufhebung eines Ratsbeschlusses, Kostendeckung, ja/nein gefordert umfangreicher Negativkatalog: Innenverhältnis, Finanzen, Planverfahren
Bürgerentscheid Gesetzesänderung 30% Zustimmung umfangreicher Negativkatalog

Ausblick
Das Saarland befindet sich noch im demokratischen Tiefschlaf. Selbst beim Petitionsrecht, aber auch bei Volks/Bürgerbegehren und -entscheid, so auch in den Gemeinden, sind Hürden/Mauern gegen die Bürger gebaut worden.
Mittlerweile 02/07 steht die Mitbestimmung wieder auf der Tagesordnung . SPD, Grüne und FDP wollen die Quoren senken. Die CDU möchte keinesfalls etwas von IHREN Finanzen abgeben.