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Saarland



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Saarland


Geschichte

Schon 01/1935 gab es eine Volksabstimmung zum Anschluß des Saarlandes.
Nur dem Landtag stand nach der Verfassung von 1947 zu, einen Volksentscheid zu beantragen. Ein Gesetz zu Art. 101, 102 wurde aber nie erlassen. Nach Einsetzen einer Enquete-Kommission wurden 1979 , mit hohen Hürden und zahlreichen Einschränkungen, Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung verankert.
Verfassunngsänderungen dürfen mit einem Volksbegehren zwar beantragt werden - die Entscheidung behält sich aber der Landtag vor.


Land


Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid begründeter Gesetzesentwurf mit 5.000 Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, 20% Teilnahme Finanzen
Volksentscheid Gesetzesänderung 50% Zustimmung für einfache Gesetze,
keine Verfassungsänderung
Verfassungänderungen, Finanzen

dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | Mill. Wahlberechtigte | Nichtwähler | Regierung pro Wahlberechtigte
25.03.2012 0,8 38,4 %             40,5 %
Im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Die Partei "Initiative Direkte Demokratie" wollte 03/2012 die 5%-Hürde kippen, was das Verfassungsgericht aber verneinte.



Gemeinden

Der, von der Kommission für Selbstverwaltung, Forderungskatalog wurde schrittweise umgesetzt. 1994 wurde die Direktwahl der Bürgermeister und 1997 Bürgerbegehren und Bürgerbescheid beschlossen. Einwohnerfragestunden und Einwohnerantrag (5% Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, etc.) sind seit 1979 möglich.


Art Ziel Hürden Ausschluß
Bürgerbegehren Bürgerentscheid 2.000 Unterschriften bis 15%, Frist nur bei Aufhebung eines Ratsbeschlusses, Kostendeckung, ja/nein gefordert umfangreicher Negativkatalog: Innenverhältnis, Finanzen, Planverfahren
Bürgerentscheid Gesetzesänderung 30% Zustimmung umfangreicher Negativkatalog


Ausblick
Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gescheitert an Nein-Stimmen
- gescheitert am Quorum
- war Erfolgreich

Das Saarland befindet sich noch im demokratischen Tiefschlaf. Selbst beim Petitionsrecht, aber auch bei Volks/Bürgerbegehren und -entscheid, so auch in den Gemeinden, sind Hürden/Mauern gegen die Bürger gebaut worden.
Mittlerweile 02/07 steht die Mitbestimmung wieder auf der Tagesordnung. SPD, Grüne und FDP wollen die Quoren senken. Die CDU möchte keinesfalls etwas von IHREN Finanzen abgeben. Jetzt 2011 will die Jamaika-Koalition die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 20 auf sieben Prozent senken, vergißt aber andere Hürden, wie nicht freie Unterschriftensammlung. Für Verfassungsänderungen braucht es womöglich 50% Beteiligung und 33% Zustimmung.