Bremen
Geschichte
Das Land Bremen und die Stadt Bremen haben eine identische Verwaltung, während Bremerhaven eine eigenständige Stadtverwaltung und Verfassung besitzt. Das Landesparlament nennt sich Bürgerschaft, die Landesregierung Senat.
Die Verfassung des Landes Bremen wurde
1947
per Volksentscheid angenommen. Ohne einstimmige Mehrheit im Parlament war eine einfache Mehrheit im Parlament und per Volksentscheid für Verfassungsänderungen nötig. Dieses Privileg wurde
1994
per Volksentscheid abgeschafft (ein DVU-Parlamentarier stellte sich quer). Es reicht nun eine 2/3 Mehrheit im Parlament.
Bürgeranträge/Petitionen ab 2% Unterschriften müssen beraten werden.
2006
sollte das
Wahlrecht
geändert werden.
Land und Stadt Bremen
Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
Zulassungsantrag |
Gesetzesänderung innerhalb 2 Wochen, Volksbegehren |
bei Ablehnung Staatsgerichtshof, 4.000 - 5.000 stimmberechtigte Unterschriften, nur eine ja/nein-Frage |
Haushalt, Bezüge, Steuern |
Volksbegehren |
Gesetzesänderung, Volksentscheid |
10% Unterschriften in 3 Monaten in freier Sammlung, für Verfassungsänderungen und Neuwahlen 20% |
Haushalt, Bezüge, Steuern |
Volksentscheid |
Gesetzesänderung |
25% Beteiligung,
50% Beteiligung für Verfassungsänderungen, bei möglichen Alternativvorschläge gewinnen die meisten Ja-Stimmen |
Haushalt, Bezüge, Steuern, Bürgerschaft kann später alles revidieren |
dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | |
Mill. Wahlberechtigte | |
Nichtwähler | |
Regierung pro Wahlberechtigte |
10.05.2015 |
0,5 |
50 %
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|
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24,1 % |
Im
Vergleich
zu anderen Bundesländern.
Das Unterschriftenquorum wurde
08/09
von 10 auf 5 Prozent halbiert, die Mindestzustimmung beim Volksentscheid von 25 Prozent aller Stimmberechtigten auf 20 Prozent gesenkt.
Hierzu haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linken die 2/3-Mehrheit gebildet.
Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
Bürgerbegehren |
Gesetzesänderung, Bürgerentscheid |
10% Unterschriften, danach Zulässigkeitsprüfung - bei Ablehnung Gericht, 6 WochenFrist nach Stadtverordnetenbeschluß, keine Wiederholung innerhalb der Wahlperiode |
offene Positivliste, Banalitätenvorbehalt, Negativkatalog mit Haushalt, Personal u.v.m. |
Bürgerentscheid |
Gesetzesänderung |
Mehrheit=mindestens 30% (=mind.60% Beteiligung) |
s.o. |
Ausblick
Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gescheitert an Nein-Stimmen
- gescheitert am Quorum
- war Erfolgreich
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Bei Bremens angespannter Haushaltslage ist der Haushaltsausschluß problematisch, da Alles den Haushalt berührt. Eine Initiative zur Quorensenkung wurde im Jahr
2000
vom Staatsgerichtshof abgelehnt. Jetzt
2006
soll ein
Fünf-Stimmen-Wahlrecht
die Distanz zwischen Bürgern und Politikern verringern. Doch die
Einstellung
Bremer Politiker und Gerichte zur Demokratie ist äußerst fragwürdig.
Die Bürgerschaft will sich
2012
auf niedrigere Hürden und obligatorische Referenden bei Privatisierungen einigen.
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