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Regional



Region Bremen
  Bremerhaven



Bremen


Geschichte

Das Land Bremen und die Stadt Bremen haben eine identische Verwaltung, während Bremerhaven eine eigenständige Stadtverwaltung und Verfassung besitzt. Das Landesparlament nennt sich Bürgerschaft, die Landesregierung Senat.
Die Verfassung des Landes Bremen wurde 1947 per Volksentscheid angenommen. Ohne einstimmige Mehrheit im Parlament war eine einfache Mehrheit im Parlament und per Volksentscheid für Verfassungsänderungen nötig. Dieses Privileg wurde 1994 per Volksentscheid abgeschafft (ein DVU-Parlamentarier stellte sich quer). Es reicht nun eine 2/3 Mehrheit im Parlament.
Bürgeranträge/Petitionen ab 2% Unterschriften müssen beraten werden.
2006 sollte das Wahlrecht geändert werden.


Land und Stadt Bremen

Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Zulassungsantrag Gesetzesänderung innerhalb 2 Wochen, Volksbegehren bei Ablehnung Staatsgerichtshof, 4.000 - 5.000 stimmberechtigte Unterschriften, nur eine ja/nein-Frage Haushalt, Bezüge, Steuern
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid 10% Unterschriften in 3 Monaten in freier Sammlung, für Verfassungsänderungen und Neuwahlen 20% Haushalt, Bezüge, Steuern
Volksentscheid Gesetzesänderung 25% Beteiligung, 50% Beteiligung für Verfassungsänderungen, bei möglichen Alternativvorschläge gewinnen die meisten Ja-Stimmen Haushalt, Bezüge, Steuern, Bürgerschaft kann später alles revidieren

Das Unterschriftenquorum wurde 08/09 von 10 auf 5 Prozent halbiert, die Mindestzustimmung beim Volksentscheid von 25 Prozent aller Stimmberechtigten auf 20 Prozent gesenkt. Hierzu haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linken die 2/3-Mehrheit gebildet.



Bremerhaven



Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Bürgerbegehren Gesetzesänderung, Bürgerentscheid 10% Unterschriften, danach Zulässigkeitsprüfung - bei Ablehnung Gericht, 6 WochenFrist nach Stadtverordnetenbeschluß, keine Wiederholung innerhalb der Wahlperiode offene Positivliste, Banalitätenvorbehalt, Negativkatalog mit Haushalt, Personal u.v.m.
Bürgerentscheid Gesetzesänderung Mehrheit=mindestens 30% (=mind.60% Beteiligung) s.o.

Ausblick

Bei Bremens angespannter Haushaltslage ist der Haushaltsausschluß problematisch, da Alles den Haushalt berührt. Eine Initiative zur Quorensenkung wurde im Jahr 2000 vom Staatsgerichtshof abgelehnt. Jetzt 2006 soll ein Fünf-Stimmen-Wahlrecht die Distanz zwischen Bürgern und Politikern verringern. Doch die Einstellung Bremer Politiker und Gerichte zur Demokratie ist äußerst fragwürdig.