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Regional



Region Berlin



Berlin


Geschichte

Die Berliner Verfassung orientierte sich an der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und umfasste auch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheid. Nach 20 Jahren Schlaf, in denen die Abgeordneten versäumten, eine Durchführungsbestimmung hierzu zu beschließen, wachten sie plötzlich 1974 auf, um das Recht aus der Verfassung zu entfernen.
1995 wurde das Recht wieder eingeführt. Doch waren die Hürden so hoch, dass es niemals zur Anwendung kam. Das obligatorische Referendum 1996 , zum Zusammenschluß der Länder Berlin und Brandenburg, scheiterte an den Brandenburgern.


Land

Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksinitiative Behandlung im Parlament, Anhörung 90.000 Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, Zustimmung des Abgeordnetenhauses Finanzen und Personalentscheidungen
Zulassungsantrag Volksbegehren 25.000 Unterschriften, max. 6 Monate alt, Prüfung auf Zulässigkeit Verfassung, Finanzen und Personalentscheidungen
Volksbegehren Volksentscheid bis 4 Monate nach dem Volksbegehren 10% Unterschriften auf Ämtern, Zulässigkeitsprüfung Verfassung, Finanzen, Personalentscheidungen
Volksentscheid Gesetzesänderung Mindestbeteiligung 1/2 der Wahlrechtigten und 1/4 Zustimmung oder 1/3 Zustimmung (und damit 2/3 Beteiligung) Verfassung, Finanzen, Personalentscheidungen

Am 17. September 2006 soll es, zusammen mit den Landtagswahlen, zu einer Volksabstimmung kommen. Möglich wurde dies durch die Machtgier des Bürgermeisters , der Lobbyarbeit des Bündnis für Direkte Demokratie -> Michael Efler (Mehr Demokratie), der nebenbei Mitglied der PDS ist, sowie dem Widerspruch von PDS/Güne/FDP. Lobbyarbeit, und daraus folgende Abhängigkeiten, hat aber 2 Seiten.
Es werden einerseits die Rechte zur Bürgerbeteiligung und im gleichen Atemzug der Spielraum des regierenden Bürgermeisters erweitert (bei Annahme). Für diese Verfassungsänderung wurde eigens ein Minigesetz geschaffen, dass den Bürgern die einmalige Chance gibt, ja oder nein zu sagen. Es gibt kein Quorum - nur noch dieses Mal - ein klassisches Beispiel für Populismus!

Die Eckpunkte waren:
  • Senkung von bisher 90.000 auf 20.000 Unterschriften bei der Volksinitiative (50.000 bei Verfassungsänderung)
  • Das Quorum beim Volksbegehren verlangt statt 10% nur 7% Unterschriften (20% bei Verfassungsänderung)
  • 1/4 Zustimmung der Wahlberechtigten beim Volksentscheid (bzw. 2/3 Zustimmung von 1/2 Beteiligung bei Verfassungsänderung)
  • Konkurrenzvorlage ist möglich
  • Auschlüsse sind weiterhin Bezüge, Abgaben, Personalentscheidungen
  • Direktwahl des Bürgermeisters, sowie Kostenerstattung ist nicht vorgesehen

Seit 11/08 dürfen Initiatoren von Volksbegehren offiziell für ihre Sache mit Plakaten werben.
Die Abstimmungen Tempelhof und ProReli sind am Quorum gescheitert.
Im Oktober 2009 sind vom Verfassungsgericht, zwei vom Senat abgelehnte Volksbegehren, das Kita-Volksbegehren und das Begehren des Berliner Wassertisch's, für zulässig ereklärt worden.


Bezirke

Bezirke in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg, Bremen haben wenig Gestaltungsmöglichkeiten und sind zu 85% (Finanzen) Ausführer weiter oben getroffener Entscheidungen.
Seit 2005 gibt es in den Berliner Bezirken Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Bevor dieser Aufwand betrieben wird, kann man in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) erstmal für Transparenz ($$42, 43) sorgen und danach den weiteren steinigen Weg von Einwohneranträgen (§ 44) und Bürgerentscheiden (§ 45 - 47) gehen.


Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Bürgerbegehren Gesetzesänderung, Bürgerentscheid 3% Unterschriften innerhalb 7 Monate, Zulässigkeitsprüfung Ordnungsangelegenheiten und Personalentscheidungen
Bürgerentscheid Gesetzesänderung 15% Teilnahme, Alternativ-Vorschlag möglich, Briefwahl Ordnungsangelegenheiten und Personalentscheidungen, dringendes Gesamtinteresse Berlins

Lieblingsthemen sind Mieten, Krankenhausplanung und Verkehr. Im ersten Jahr der Einführung wurden 14 Bürgerbegehren angemeldet. Jedoch sind die meisten Bürgerbegehren nicht Rechtsverbindlich, sondern auf das Wohlwollen der Bezirksverwaltung angewiesen.

Ausblick

Künftig sind zum Beispiel Volksbegehren zugelassen, die sich auf den Haushalt auswirken. Für den Antrag auf ein Begehren sind nur noch 20.000 Unterschriften nötig, bisher sind es 25.000. Das Quorum wird von 10 auf 7 Prozent reduziert. Bei Instrumenten wie der Volksinitiative werden die Hürden ebenfalls gesenkt. Für Verfassungsänderungen braucht es 50% Zustimmung. Das ist ein nettes Wahlgeschenk, aber keine wirklich grundsätzliche Verbesserung.
Das Ziel der Parteispitzen: Damit wird die Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters entscheidend gestärkt und das Verfahren der Senatorenwahl moderner und einfacher gemacht.
Dass die Hürden viel zu hoch sind, beweist die Abstimmung zu ProReli und die zum Flughafen Tempelhof, bei dem sich alle Parteien, von Friedmann bis zum Kanzler und sehr aktiv die Springer-Presse, beteiligten. Man bedenke, dass bei niedrigerem oder keinem Quorum wahrscheinlich mehr Menschen zur Abstimmung gegangen wären (Bleibt zu Hause! - Boykott) und sich das Verhältnis ja/nein verändert hatte. Weiterhin ist zu beobachten, dass bei Volksentscheid und Bürgerentscheid die Anträge nicht als Gesetz formuliert werden und damit nicht bindend sind. Die vielbeachtete Diskussion und das Abstimmungsergebnis unterstreichen die Forderung nach einem niedrigeren Quoren oder deren Abschaffung. Nach Richterspruch sind nun auch finanzielle Auswirkungen von Volksbegehren erlaubt - und jetzt (hier im Fall Kita-Volksbegehren) scheint die Stimmung unter den Politikern gegenüber direkter Demokratie zu kippen, wie ein Fähnchen im Wind.
Das Modell der Selbstbestimmung wurde im Berliner Bezirk Lichtenberg von Porto Alegre kopiert. Mehr Demokratie hat einige Leitfäden zur Planung und Durchführung von Bürger- und Volksentscheiden erstellt.