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Berlin



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Berlin


Geschichte

Die Berliner Verfassung orientierte sich an der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und umfasste auch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheid. Nach 20 Jahren Schlaf, in denen die Abgeordneten versäumten, eine Durchführungsbestimmung hierzu zu beschließen, wachten sie plötzlich 1974 auf, um das Recht aus der Verfassung zu entfernen.
1995 wurde das Recht wieder eingeführt. Doch waren die Hürden so hoch, dass es niemals zur Anwendung kam. Das obligatorische Referendum 1996 , zum Zusammenschluß der Länder Berlin und Brandenburg, scheiterte an den Brandenburgern.


Land


Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksinitiative Behandlung im Parlament, Anhörung 20.000 Unterschriften, Zustimmung des Abgeordnetenhauses Finanzen und Personalentscheidungen
Zulassungsantrag Volksbegehren 20.000 Unterschriften, max. 6 Monate alt, Prüfung auf Zulässigkeit Finanzen und Personalentscheidungen
Volksbegehren Volksentscheid bis 4 Monate nach dem Volksbegehren 7% (170.000) Unterschriften - freie Sammlung, Zulässigkeitsprüfung Finanzen und Personalentscheidungen
Volksentscheid Gesetzesänderung mind. 25% Zustimmung Aller bei einfachen Gesetzen,
50% Zustimmung und 2/3-Mehrheitsklausel bei Verfassung,
keine Kostenerstattung, nur Gesetzesentwürfe sind bindend
Finanzen und Personalentscheidungen

dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | Mill. Wahlberechtigte | Nichtwähler | Regierung pro Wahlberechtigte
18.09.2016 2,5 33,1 %                34,5 %
Im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Am 09/2006 ist es, in Zusammenlegung mit den Landtagswahlen, zu einer Volksabstimmung gekommen. Auch Quoren waren diesmal kein Thema. Möglich wurde dies durch einen Deal zwischen der Machtgier des Bürgermeisters und der Lobbyarbeit des Bündnis für Direkte Demokratie, sowie dem Widerspruch von PDS/Güne/FDP. Lobbyarbeit, und daraus folgende Abhängigkeiten, hat aber 2 Seiten.
Es wurden einerseits die Rechte zur Bürgerbeteiligung und im gleichen Atemzug der Spielraum des regierenden Bürgermeisters erweitert. Für diese Verfassungsänderung wurde eigens ein Minigesetz geschaffen, dass den Bürgern die einmalige Chance gibt, ja oder nein zu sagen. Es gibt kein Quorum - nur noch dieses Mal - ein klassisches Beispiel für Populismus!

Die Eckpunkte waren:
  • Senkung von bisher 90.000 auf 20.000 Unterschriften bei der Volksinitiative (50.000 bei Verfassungsänderung)
  • Das Quorum beim Volksbegehren verlangt statt 10% nur 7% Unterschriften (20% bei Verfassungsänderung)
  • 1/4 Zustimmung der Wahlberechtigten beim Volksentscheid (bzw. 2/3 Zustimmung von 1/2 Beteiligung bei Verfassungsänderung)
  • Konkurrenzvorlage ist möglich
  • Auschlüsse sind weiterhin Bezüge, Abgaben, Personalentscheidungen
  • Direktwahl des Bürgermeisters, sowie Kostenerstattung ist nicht vorgesehen

Seit 11/08 dürfen Initiatoren von Volksbegehren offiziell für ihre Sache mit Plakaten werben.
Die Abstimmungen Tempelhof und ProReli sind am Quorum gescheitert. Nach der Tempelhof-Abstimmung zogen die Initiatoren vor das Berliner Verfassungsgericht, um die Reichweite einer Abstimmung in Berlin klären zu lassen. Laut Gericht stellte kann die Regierung nicht gezwungen werden, eine politische Forderung gegen ihren Willen zu realisieren. Der Senat sei nur verpflichtet, über das Ergebnis eines Volksentscheids nicht leichtfertig hinwegzugehen. - Eine Abstimmung wird dem Senat, dem Parlament und anderen Verfassungorganen rechtlich nachrangig behandelt. Beschlüsse, die die politische Willensbildung in Berlin betreffen, sind rechtlich nicht bindend. Wenige Wahllokale(nicht etwa Quoren und rechtliche Einschränkungen) begründet das Gericht so: Einer Abstimmung über eine einzelne Sachfrage kommt in der Demokratie nicht annähernd die gleiche Bedeutung zu wie den Wahlen zu den Volksvertretungen.
Im 10/09 sind vom Verfassungsgericht, zwei vom Senat abgelehnte Volksbegehren, das Kita-Volksbegehren und das Begehren des Berliner Wasser-Tisch's, für zulässig erklärt worden. Letzteres hat 10/10 die nötige Unterschriften beigebracht und die Abstimmung gewonnen. Eine Abstimmung zum Energie-Tisch folgt zum ungünstigen Zeitpunkt. Der S-Bahn-Tisch wurde 05/13 für unzulässig erklärt.


Bezirke

Bezirke in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg, Bremen haben wenig Gestaltungsmöglichkeiten und sind zu 85% (Finanzen) Ausführer weiter oben getroffener Entscheidungen.
Seit 2005 gibt es in den Berliner Bezirken Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Bevor dieser Aufwand betrieben wird, kann man in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) erstmal für Transparenz ($$42, 43) sorgen und danach den weiteren steinigen Weg von Einwohneranträgen (§ 44) und Bürgerentscheiden (§ 45 - 47) gehen.




Art Ziel Hürden Ausschluß
Bürgerbegehren Gesetzesänderung, Bürgerentscheid 3% Unterschriften innerhalb 7 Monate, Zulässigkeitsprüfung Ordnungsangelegenheiten und Personalentscheidungen
Bürgerentscheid Gesetzesänderung 15% Teilnahme, Alternativ-Vorschlag möglich, Briefwahl Ordnungsangelegenheiten und Personalentscheidungen, dringendes Gesamtinteresse Berlins


Lieblingsthemen sind Mieten, Krankenhausplanung und Verkehr. Im ersten Jahr der Einführung wurden 14 Bürgerbegehren angemeldet. Jedoch sind die meisten Bürgerbegehren nicht Rechtsverbindlich, sondern auf das Wohlwollen der Bezirksverwaltung angewiesen. Für landesweite Abstimmungen gelten die gleichen Plakatierungsregeln wie bei Wahlen: 7 Wochen vorher und max. 1 Woche nach der Abstimmung.

Ausblick
Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gescheitert am Quorum
- gescheitert an Nein-Stimmen
- war Erfolgreich
2008   Flughafen Tempelhof   E
2009   Schulfach Religion   Q
2011   Wasserverträge   E
2013   Energierückkauf   Q
  Verfassungsänderung   P
24.9.2017   Flughafen Tegel   E
26.3.2023   2030 Klimaneutral   Q
?   Berlin werbefrei   ?
?   mehr Videoüberwachung   ?
?   mehr Personal in Kliniken   ?
?   gegen die Privatisierung der Schulsanierung   ?
?   Senats-Neuwahlen   ?

Künftig sind zum Beispiel Volksbegehren zugelassen, die sich auf den Haushalt auswirken. Für den Antrag auf ein Begehren sind nur noch 20.000 Unterschriften nötig, bisher sind es 25.000. Das Quorum wird von 10 auf 7 Prozent reduziert. Bei Instrumenten wie der Volksinitiative werden die Hürden ebenfalls gesenkt. Für Verfassungsänderungen braucht es 50% Zustimmung. Das ist ein nettes Wahlgeschenk, aber keine wirklich grundsätzliche Verbesserung, zumal die Abstimmungen nicht bindend sind, also Qualität eine Petition haben.
Das Ziel der Parteispitzen: Damit wird die Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters entscheidend gestärkt und das Verfahren der Senatorenwahl moderner und einfacher gemacht. Die Kosten einer gesonderten Volksabstimmung bezifferte der Innensenator auf ~ 1 Mill €. Auch die Ausgestaltung eines Bürgerentscheids kostet, je nach Ausgestaltung zwischen 70.000 und 250.000 €.
Dass die Hürden viel zu hoch sind, beweist die Abstimmung zu ProReli und die zum Flughafen Tempelhof, bei dem sich alle Parteien, von Friedmann bis zum Kanzler und sehr aktiv die Springer-Presse, beteiligten. Man bedenke, dass bei niedrigerem oder keinem Quorum wahrscheinlich mehr Menschen zur Abstimmung gegangen wären (Bleibt zu Hause! - Boykott) und sich das Verhältnis ja/nein verändert hätte. Weiterhin ist ein Fehler zu beobachten, dass bei Volksentscheid und Bürgerentscheid die Anträge nicht als Gesetz formuliert werden und damit nicht bindend sind. Die vielbeachtete Diskussion und das Abstimmungsergebnis unterstreichen die Forderung nach einem niedrigeren Quoren oder deren Abschaffung. Nach Richterspruch sind nun auch finanzielle Auswirkungen von Volksbegehren erlaubt - und jetzt (hier im Fall Kita-Volksbegehren) scheint die Stimmung unter den Politikern gegenüber direkter Demokratie zu kippen, wie ein Fähnchen im Wind. Die Abstimmung zu den Wasser-Verträgen ist der erste Berlinweite Erfolg der Selbstbestimmung. Von 27,5 Prozent der Berechtigten sprachen sich 98,2% für die Offenlegung der Verträge aus. Das sind mehr Fürsprecher als die Regierungsparteien zur Wahl auf sich vereinen konnten. Aber da die Regierung nicht will, werden im Geheimen hohe Preise ausgehandelt. Nichtsdestotrotz gab es zur Bundestagswahl 11/2013 einen Volksentscheid zum Rückkauf der Stadtwerke, welches knapp am Beteiligungsqorum scheiterte.
Mit der Tempelhof-2-Abstimmung 05/2014 beweist der SPD-CDU-Senat wieder Kreativität, indem er den Bürger uneindeutig, mindestesns aber mit Verschleierungs-/Täuschungs-absicht, zwischen 2 sich ausschließenden Ja/Nein-Möglichkeiten wählen ließ, ohne dass die Konkurenzvorlage vom ursprünglichen Senatsstandpunkt abwich und stibitzte sich mit einem Stimmzettel für beide Referenden das Quorum. Trotzdem siegte die 100pro-Initiative mit 64%. Bürgerbeteiligung wird seitdem so ausgelegt, dass die Bürger die Ideen/Arbeit liefern und das Parlament entscheidet. Neue Verhinderungstaktik im Vorfeld: Verzögerung und Ablehnung der Initiativen durch Zulässigkeitsprüfung mit negativen Ausgang.

Das Modell der Selbstbestimmung wurde im Berliner Bezirk Lichtenberg von Porto Alegre kopiert. Mehr Demokratie hat einige Leitfäden zur Planung und Durchführung von Bürger- und Volksentscheiden erstellt. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf will Volksentscheide nur für Schönschreiber.

01/2015 stellte die Opposition - Grüne, Linke und Piraten - den Antrag, die Hürden zu senken und Einspruchsrechte für Berliner Bürger einzuführen.
Stattdessen reagierte 02/2016 die Regierung mit Vorschlägen, die Unterschriftshürden zu erhöhen, die Finanzierung weiterhin zu verweigern und stattdessen bezahlte staatliche Gegenvorschläge zu propagieren.
Das wiederum brachte so viele Organisationen auf den Plan, dass mittlerweile über eine Verfassungsänderung zugunsten von Volksabstimmungen mithilfe einer Volksabsimmung geplant wird. Nun rächt sich der Deal von Deal von 2006, bei dem hohe Hürden eingerichtet wurden.
Die Regierungsparteien Linke und Grüne wollen 11/2016 eine APO-Regierungsstelle zur Koordination und Förderung von demokratischen Initiativen installieren.