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Deutschland



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Vergleich


Quoren-Vergleich der Bundesländer bei

VolksBegehren,
VolksEntscheid und Verfassungsänderungen
      -  = nicht erlaubt       0 = kein Quorum
Bundesländer   B   E   V
B-W   16   33   50
Bayern   10    0   25
Berlin    7   25   50
BB    4   25   50
Bremen   10   25   50
Hamburg    5   20   50
Hessen   20    0    -
M-V   10   33   50
NS   10   25   50
Nr-W    8   15   50
R-P   10   25   50
Saarland   20   50    -
Sachsen   15    0   50
S-A   11   25   50
Thüringen   10   25   40
Deutschland    -    -    -
Schweiz    2    0    0
Kalifornien    2    0    0
Weitere Hürden werden , je nach Bundesland, in den Weg gestellt.


Wahlen kennen keine Quoren. Eine Abstimmung im Bundestag kommt auf ca. 0,0001% - 0,001% Beteiligung.

Deutschland ist ein direktdemokratisches Entwicklungland. Auf nationaler Ebene wird jegliche Bürgerbeteiligung geblockt. Es gab keine einzige VolksAbstimmung. Auch vor dem Krieg gab es keine gültige Abstimmung. Vor einem internen Vergleich der Bundesländer, eine minarette Nabelschau zur Einstellung deutscher Machteliten zu Volksentscheiden, aus Schweizer Sicht.
Einziger Einfluß auf Bundesebene ist von Hinten durch die Brust: über den Bundesrat Gesetze zu blockieren.

Gegenüber dem Bundesrecht gibt es in den Regionen durchaus plebiszitäre Elemente, wennauch mit hohen Hürden. Insgesamt waren bis 03/09 von 4642 eingeleiteten Bürgerbegehren auf Gemeindeebene 1136 erfolgreich. Von den bis dahin 300 bundesland-weiten Initiativen haben es gerade mal 15 zum Volksentscheid geschafft, wovon 5 am Quorum gescheitert sind und 3 Weitere ignoriert wurden. Grundsätzlich gibt es aber bei regionalen Verfassungsänderungen Volks-/Bürgerentscheide. 01/16 zum Volksentscheid geschafft, wovon 5 am Quorum gescheitert sind und 3 Weitere ignoriert wurden. Grundsätzlich gibt es aber bei regionalen zählt man schon 7.000 Bürgerbegehren und (Ratsreferenden, sowie 3.500 Bürgerentscheide seit Einführung direktdemokratischer Verfahren auf Gemeindeebene.

Bayern erreicht im deutschen Volksentscheid-Ranking den Spitzeplatz. Statistisch gesehen kommt auf jede bayerische Gemeinde aber gerade mal auf ein Bürgerentscheid alle 16 Jahre. Bayern hat diese trotzdem herausragende Position seinem Verfassungsschöpfer(Wilhelm Hoegner) zu verdanken, der im Exil in der Schweiz lebte.
Berlin blieb lange Zeit Schlußlicht. Berlin wollte aber vorpreschen (war sich aber zunächst noch uneins) und wollte Hamburg überholen (die CDU beweisst hier viel Kreativität - Ignorieren, Verändern, Verfälschen, Verhindern, Ausbremsen, Verklagen), während sich in Nordrhein-Westfalen selbst die CDU mit der FDP, in den Kommunen, zu Mitbestimmung anschickt.
Welch Überraschung: die Menge an Bürgerbeteiligung verhält sich umgekehrt proportional zu den Hürden.
In Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen gab es bis 2010 noch keine Volksentscheide.

Laufende oder in den letzten Monaten abgeschlossene 2005 - 2006 Volksabstimmungen und Volksbegehren in Deutschland. Vaterstätten stimmt 5/09 über die Einführung deutschlandweiter Volksentscheide ab.

Bis 2010 wurden in Deutschland ca. 5.000 kommunale Bürgerbegehren eingeleitet, von denen 2.000 mehr oder weniger erfolgreich waren.

Trotz aller Fortschritte ist das Ergebnis ernüchternd: 36 Referenden, davon 13 "von unten“ ausgelöste Volksentscheide (Bayern 5, Hamburg 4, Schleswig-Holstein 2, Sachsen 1, Sachsen-Anhalt 1) durch 185 Volksinitiativen/Volksbegehren 1946-2006. 2/3 der Volksbegehren scheitern schon in der ersten Stufe an Quoren, Themenausschlüssen, Fristen. Die Daten zu Volksbegehren und Volksentscheiden werden immer gründlicher recherchiert, was aber an der Distanz der Politikern zu den Wählern nichts ändert.

Die Schacherei führender Politiker bei der Föderalismusreform treibt seine Blühten (Elbien, Mitteldeutschland, Preussen), wobei der GG-Artikel 29 eher stört, manchmal auch funktionalisiert wird. Der GG-Artikel 146 wird von führenden Politern zu EuropaVereinigung benutzt.
Bürgereinfluß auf Wahllisten (kumulieren, panaschieren) und Bürgermeisterdirektwahlen werden gerne von Leuten, die um "ein bißchen mehr" Demokratie betteln, als direktdemokratische Verfahren bezeichnet und werden hier, der Vollständigkeit halber, mitaufgeführt.

Ein Problem regionaler Abstimmungen ist das Floriansprizip (aus Erbschaft "repräsentativer" Interessendurchsetzung), wenn großflächige Änderungen akzeptiert werden, nur nicht vor der eigenen Haustür (NIMBY und banana).

Das Projekt bürgerorientierte Kommune der Bertelsmann Stiftung, hat seine Arbeit eingestellt, aber es gibt ja noch den Bürgerhaushalt der Bundeszentrale für politische Bildung.