Im weiteren Sinn kann man Deutschland als KanzlerMonarchie betrachten, da der Kanzler sowohl die Minister (darunter Exekutive, Judikative) auswählt, als auch mittels Richtlinienkompetenz Politik verbindlich vorzugibt. Die
automatische
Mehrheit im Parlament sichert die Macht über die Legeslative.
Aber der vorgeschobene Sinn, die Teilung der Macht um Schlimmes zu verhindern, ist schon
schon
in der Partei, mit der Siebung der
Parteikader,
des exclusiven Clubs, aufgehoben und setzt sich in der Koalition,
Regierungsbildung,
Auswahl von
Richtern,
Ausschüssen,
Entscheidungsmonopolen
der
EU,
im Europäischem Rat und Ministerrat, etc. fort.
So findet man das Prinzip der Urwahl, mit indirekten Wahlmännern aus dem
19.Jh,
an vielen Stellen wieder.
In einer Art Nebenerwerb sitzen die Mitgliedschaft der Regierungsmitglieder (z.Z. 16
Leute)
im Parlament, obwohl in der Theorie der
Gewaltentrennung
Gewalten-kompatibilität
das
Parlament
eigentlich die
Regierung
kontrollieren sollte. Nach der Regierungsbildung sind die Mehrheiten für die nächsten Jahre gesichert und das Parlament erfüllt nur noch eine Alibifunktion. Auch das
Bundesverfassungsgericht
und der
Generalbundesanwalt
werden schließlich auch von der Regierung bestimmt. Hat die Regierung auch die Mehrheit im Bundesrat, ist der Willkür keine Grenze gesetzt.
Kein wichtiges Gremium wird wirklich vom Volk ausgesucht. Allein die Regierung und EU-Spitze entscheiden demokratiefrei die Sachpolitik.
Deshalb heißt die neue offizielle Parole
Machtbegrenzung durch Verflechtung.
Im nächsten Schritt soll Deutschland an Europa
angeschlossen
werden.
Alle weiteren Beteiligten halten sich dank Auslese und Privilegien vornehm zurück, propagieren die Partei und das System oder sind praktisch bedeutungslos. Was in der Wirtschaft verwerflich erscheint gilt hier als Vorraussetzung: Kartell wird
Koalition
genannt.
Abgeordnete in den Parlamenten reichen Gesetzevorschläge meistens parteikonform
durch.
Die kontrollierten Machthaber
wählen
ihre Kontrolleure selbst: Bundespräsident, Vermittlungsausschuß, Verfassunggericht und
Rechnungshof
werden von Bundestag und Bundesrat bestimmt. Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) wird entsprechend von den EU-Regierungen bestimmt. Andererseits nimmt die Kontrolle des Systems über Menschen und Waren, mittels Technik und Gesetzgebung, zu. Lokale Bürgerentscheide sind in so enge
Korsetts
geschnürt, dass sie nicht wirklich als direkte Einflußnahme dargestellt werden können.
Die finanzstarke
Lobby,
arbeitet, als Berater getarnt oder offen, weitgehend im Hintergrund, dargestellt als geldspendende, diffuse Wolke. Regierung, Parlament und EU könnte man ebensogut outsourcen oder abschaffen.
Die Demokratie, das ideell unbegrenzt verfügbare Gut, wird in der Form "Parlamentarisch" künstlich verknappt, um Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit zu schöpfen.
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Der Vergleich ⇒Indirekte /
⇐(direkte) Demokratie offenbart den Unterschied einer
komplizierten
bzw. einfachen Struktur.
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Doch bei freier Wahl entscheidet sich der Bürger eher für eine Demokratiearchitektur mit Stützrädern, mit
stets ersetzbaren
Abgeordneten und Richtern für das Tagesgeschäft.
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