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Systemkritik



Wahl neue Parteien Schaubild 1 Nebentätigkeiten  
Entscheidung Bundestagsparteien Schaubild 2    
weitere Systemfehler Abgeordnete      
  Stiftungen      



Schaubild 2: parlamentarische, repräsentative Demokratie in Deutschland und Europa


Die Mechanismen der Macht im deutschen und europäischen politischen System werden in einem unüberschaubaren Labyrinth versteckt und sind bei genauerer Betrachung noch weitaus komplizierter als hier dargestellt (und Einiges, wie Trilog, auch inoffiziell). So wurde bewußt auf Details, wie Landesverfassungsgerichte, Bundesversammlung u.v.m., zugunsten der Übersicht verzichtet.

Aber deutlich wird folgendes:
Kandidaten werden vor der Wahl festgelegt, Koalitionen nach der Wahl ausgekungelt. Der Wähler steht außen vor und kann auch niemanden abwählen. Repräsentativ ist das System, trotz immer wiedergekäutem Mantra, nicht. Für Repräsentation bedarf es zufälliger Stichproben, eines Durchschnitts, nicht einer elitären Kaste.



Zum Schaubild:
Personalentscheidungen sind auf diesem Bild mit grünen Pfeilen dargestellt. Mit den roten Pfeilen werden die Wege der Sachentscheidungen dargestellt. Es gibt drei fette Pfeile, die ausschlaggebende Schaltstellen bezeichnen.
Mit der Maus über das Bild gelenkt weitere Informationen. (Mit verschiedenen Versionen von Firefox und Chrome, sowie Smartphones ist diese Funktion nicht verfügbar.)

Lobbyarbeit funktioniert nicht nur im Verborgenen. Auch Posten in Wirtschaftsunternehmen, welche die Parlamentarier während und nach ihren Ämtern innehaben ist Lobby. Auch teure Beratung ist Lobby. Nach der Wahl wird der Bundeskanzler vom Parlament(bzw. der Koalition) bestimmt, der sich die Minister aussucht.  Die Regierung ist überwiegend Teil des Parlaments. Im Sinn, aber nicht formalrechtlich, gehören auch Beamtete, Staatssekretäre, Staatsminister und der Chef des Bundeskanzleramtes zur Regierung.            Viele Gesetzesvorlagen kommen aus Ministerien. Mit der Koalition im Parlament dominiert die Regierung die abzustimmenden Gesetze gegenüber der Opposition.        Kanzler und Minister treffen sich regelmäßig mit Amtskollegen zum Europäischen Rat. Die Minister schicken ihre Leute in den Ministerrat und in die EU-Kommission. EU- und Ministerrat bestimmen die Richtung der Gesetze. Entweder treffen sich die Staatschefs und Minister selbst oder sie wählen sich ihre Leute in die Positionen. Die EU-Kommission läßt die Gesetze von unteren Beamten ausarbeiten und legt sie dem EU-Parlament vor. Die Kommissionäre werden von den Ministern der einzelnen Staaten bestimmt. Der Kommissionspräsident wird außerdem noch vom Parlament bestätigt. Das EU-Parlament übernimmt die Gesetzesvorgaben von der EU-Kommission und legt in Ausnahmefällen eigene Gesetzesvorlagen vor. Die Parteispitze bestimmt, wer in höhere Beamtenposten kommt und wer auf dem Wahlzettel steht. Auf dem Wahlzettel stehen Listen und von der Partei vorgeschlagene Kandidaten. Das passive Wahlrecht ist die eigentliche Beute der Partei. Mit ihm besteht die 'theoretische' Möglichkeit Änderungen herbeizuführen, Sachentscheidungen zu treffen. Der Rechnungshof soll die Ausgaben der Ämter überprüfen. Er wird von Bundestag und Bundesrat gewählt. Er gehört zu den 'Kontrollfunktionen', wie Vermittlungsausschuß und Verfassungsgericht, hat aber keine Macht über Gesetze. Er ist deshalb schwer einzuordnen und wurde hier, nicht ganz korrekt, den Parteien direkt zugeordnet. Beamte und andere Staatsangestellte ohne Parteibuch haben kaum eine Chance eine auf höhere Laufbahn. Bundestag, Parlament, Gesetzgeber. Nach der Wahl wird in Koalitionsgesprächen die Regierung beschlossen. Da die stärksten Fraktionen in Koalition, über die ganze Legilaturperiode, die Mehrheit haben und selten die Fraktionsdisziplin gebrochen wird, kann die Regierung schalten und walten, wie sie will. Auch in Ausschüssen und Kommissionen, die die einzelnen Gesetze vorbereiten, hat sie die Mehrheit. Die restlichen Parteien, Opposition genannt, begnügen sich mit der Rolle des Zuarbeiters und erheben gern den warnenden Zeigefinger. Gesetze könnten vom Bundestag-Bundesrat-Vermittlungausschuß, dem Bundespräsidenten sowie vom Verfassungsgericht gestoppt werden, was aber bei diesen Machtverhältnissen seltenst passiert. Der Bundesrat besteht aus Ministerpräsidenten und Minister der Landesregierungen(ca. 70), verteilt nach einem Schlüssel. Seltene, zustimmungspflichtige Gesetze brauchen zwingend eine Mehrheit im Bundesrat. Die restlichen Gesetze kann der Bundesrat mittels Vermittlungsausschuß blockieren. Landesregierungen, Landesparlamente handeln analog den Bundesorganen. EU-Recht geht vor Bundesrecht geht vor Landesrecht. Der Bürgerentscheid unterliegt vielen Restriktionen und ist oft dem Wohlwollen der Landesregierungen unterworfen. Kommissionen und Ausschüsse werden von den Parlamentariern gebildet. Sie bereiten die Gesetzesvorlagen vor. Die Öffentlichkeit ist hier kein gern gesehener Gast, da Lobbyisten ein- und ausgehen. Bundestag-Bundesrat-Vermittlungsauschuss, Bundespräsident, Verfassungsgericht können / könnten Gesetze stoppen. Diese müssen in überarbeiteter Form nochmals das Parlament passieren. Alle beteiligten Mitglieder der 'Kontrollorgane' werden vom kontrollierten Parlament und dem Bundesrat/Länderschlüssel bestimmt. Wähler, Protestwähler, Ungültigwähler, Nichtwähler Menschen(Wahlberechtigte, Rest), Umwelt, Zukunft Man entscheidet welchen Sack voller Wundetüten man die nächsten Jahre möchte. Deshalb ist das FRAGEZEICHEN eine passendere Metapher als ein Kreuz: Die Wahl wird dem Bürger, in Form von Listen und Reihenfolgen, von den Parteien vorgelegt. Alternativen dazu sind nicht üblich/möglich. Gezählt werden nur die Wähler, welche sich für Parteien über der 5%-Hürde entschieden haben. Wähler sonstiger Parteien, Ungültigwähler, Nichtwähler, Kinder und Ausländer werden nicht berücksichtigt. Eine Regierung kann vom deutschen Volk nicht gewählt werden. Somit ist auch eine Abwahl zwischendrin nicht vorgesehen. Die Wahl wird dem Bürger, in Form von Listen und Reihenfolgen, von den Parteien vorgelegt. Alternativen dazu sind nicht üblich/möglich. Gezählt werden nur die Wähler, welche sich für Parteien über der 5%-Hürde entschieden haben. Wähler sonstiger Parteien, Ungültigwähler, Nichtwähler, Kinder und Ausländer werden nicht berücksichtigt. Eine Regierung kann vom deutschen Volk nicht gewählt werden. Somit ist auch eine Abwahl zwischendrin nicht vorgesehen. Entscheidungswege der parlamentarischen Demokratie in Deutschland, Reiseführer:                   Am Besten fängt man links mit dem großen grünen Pfeil für !Personal!-Entscheidungen der Partei an und erkennt weiter zur linken Seite den tiefen Einfluß der Parteispitze(n) auf die Gesellschaft.                                     Zur Rechten erhalten sie einen Rundumblick, in welches Parlament die Kader engerer Auswahl geschickt werden. Schnell noch per Liste über den  Wahlzettel gejagt und rein in die Funktionen, bis zur Regierung.    ->       Hier kommen die ersten roten Sach-Entscheidungen her und werden die Personen für den 2. fetten roten Sach-Entscheidungspfeil, den EU- und Ministerrat, bestimmt.                               Es gibt noch unwichtige, da selten abweichende  - siehe kleinere Pfeile - Entscheidungswege. Und die Lobby hängt überall drin. Voilà.

Im weiteren Sinn kann man Deutschland als KanzlerMonarchie betrachten, da der Kanzler sowohl die Minister (darunter Exekutive, Judikative) auswählt, als auch mittels Richtlinienkompetenz Politik verbindlich vorzugibt. Die automatische Mehrheit im Parlament sichert die Macht über die Legeslative. Aber der vorgeschobene Sinn, die Teilung der Macht um Schlimmes zu verhindern, ist schon schon in der Partei, mit der Siebung der Parteikader, des exclusiven Clubs, aufgehoben und setzt sich in der Koalition, Regierungsbildung, Auswahl von Richtern, Ausschüssen, Entscheidungsmonopolen der EU, im Europäischem Rat und Ministerrat, etc. fort. So findet man das Prinzip der Urwahl, mit indirekten Wahlmännern aus dem 19.Jh, an vielen Stellen wieder.

In einer Art Nebenerwerb sitzen die Mitgliedschaft der Regierungsmitglieder (z.Z. 16 Leute) im Parlament, obwohl in der Theorie der Gewaltentrennung Gewalten-kompatibilität das Parlament eigentlich die Regierung kontrollieren sollte. Nach der Regierungsbildung sind die Mehrheiten für die nächsten Jahre gesichert und das Parlament erfüllt nur noch eine Alibifunktion. Auch das Bundesverfassungsgericht und der Generalbundesanwalt werden schließlich auch von der Regierung bestimmt. Hat die Regierung auch die Mehrheit im Bundesrat, ist der Willkür keine Grenze gesetzt. Kein wichtiges Gremium wird wirklich vom Volk ausgesucht. Allein die Regierung und EU-Spitze entscheiden demokratiefrei die Sachpolitik. Deshalb heißt die neue offizielle Parole Machtbegrenzung durch Verflechtung. Im nächsten Schritt soll Deutschland an Europa angeschlossen werden.

Alle weiteren Beteiligten halten sich dank Auslese und Privilegien vornehm zurück, propagieren die Partei und das System oder sind praktisch bedeutungslos. Was in der Wirtschaft verwerflich erscheint gilt hier als Vorraussetzung: Kartell wird Koalition genannt. Abgeordnete in den Parlamenten reichen Gesetzevorschläge meistens parteikonform durch.
Die kontrollierten Machthaber wählen ihre Kontrolleure selbst: Bundespräsident, Vermittlungsausschuß, Verfassunggericht und Rechnungshof werden von Bundestag und Bundesrat bestimmt. Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) wird entsprechend von den EU-Regierungen bestimmt. Andererseits nimmt die Kontrolle des Systems über Menschen und Waren, mittels Technik und Gesetzgebung, zu. Lokale Bürgerentscheide sind in so enge Korsetts geschnürt, dass sie nicht wirklich als direkte Einflußnahme dargestellt werden können.

Die finanzstarke Lobby, arbeitet, als Berater getarnt oder offen, weitgehend im Hintergrund, dargestellt als geldspendende, diffuse Wolke. Regierung, Parlament und EU könnte man ebensogut outsourcen oder abschaffen.



Die Demokratie, das ideell unbegrenzt verfügbare Gut, wird in der Form "Parlamentarisch" künstlich verknappt, um Gewinn auf Kosten der Allgemeinheit zu schöpfen.
Demokratie - das Volk erläßt Gesetze und richtet sich danach
Der Vergleich ⇒Indirekte /
⇐(direkte) Demokratie offenbart den Unterschied einer komplizierten bzw. einfachen Struktur.


Demokratie mit Stützrädern


Doch bei freier Wahl entscheidet sich der Bürger eher für eine Demokratiearchitektur mit Stützrädern, mit stets ersetzbaren Abgeordneten und Richtern für das Tagesgeschäft.

Doch braucht es dazu erst eine neue Verfassung.