Global
Es ist zwischen Nicht-EU
und
EU
-Organisationen zu unterscheiden:
Europarat - Nicht-EU |
EU |
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Europarat
- Eine internationale Organisation mit Sitz in Straßburg, die
46
Staaten Europas umfasst. Ziel ist ist die Förderung parlamentarischer Demokratie und Menschenrechte. Bei Volksabstimmungen empfiehlt die Venice-Kommission auf Quoren zu
verzichten.
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Im Ministerkomitee des Europarats können Botschafter ihr Land vertreten.
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Parlamentarische Versammlung
- Das parlamentarische Organ des Europarates. Es setzt sich aus 315 Abgeordneten und ebensovielen Stellvertretern zusammen, die von den nationalen Parlamenten ernannt werden.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
- Das einzige wirkliche Rechtsprechungsorgan in Straßburg, auf der Grundlage der
Europäischen Menschenrechtskonvention.
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Europäischer Rat
- Regelmäßige (2-4 mal im Jahr) Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU zur Festlegung der EU-Politik. Der Rat verfügt über Richtlinienkompetenz und hat Weisungsrecht.
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Rat der Europäischen Union
- kurz EU-Ministerrat, setzt sich aus den Vertretern jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene zusammen. Er erläßt Verordnungen und Richtlinien.
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Europäische Kommission
- Exekutivorgan der EU, ca. 30 Kommissionare werden von den Ministern ausgewählt. Die EU-Kommission schlägt Gesetze vor, nimmt sie ggf. zurück, wacht über ihre Einhaltung.
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Europäisches Parlament, Europaparlament
- Das parlamentarische Organ der EU wird gewählt(ca.750 Mitglieder) und besitzt ein
Mitentscheidungsrecht,
aber kein Initiativrecht.
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Europäischer Gerichtshof(EuGH)
- Der für die Auslegung und Anwendung der Verträge der EU zuständige Gerichtshof in Luxemburg wird im Einvernehmen der Regierungen für je 6 Jahre
ernannt.
Er wird vom Europäisches
Gericht.
(EuG, oder einfach Gericht) und dem Gericht für den öffentlichen Dienst unterstützt.
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Da der Bürger nicht mehr vor dem Europäischen Gerichtshof klagen darf, wurde der
Europäische Bürgerbeautragte
geschafften.
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Die EU wurde - über Marshall-Plan, Schuman-Plan, Montan-Union und EWG - als
Wirtschaftsgemeinschaft
und Bollwerk gegen die Sowjetunion gegründet und agiert in großen Teilen immer noch so.
Der europäische Rat entscheidet in nichtöffentlichen Sitzungen, ohne das Parlament. Der Ministerrat ist seine ständig präsente, ausführende Hand. Mit der hohen Entscheidungsgewalt der Räte sehen sich die EU-Staaten gewissermaßen als
Räterepubliken,
nicht im
eigentlichem
Sinne. Zudem werden die meißten Gesetze von dem (inoffizellem, bestehend aus ausgesuchten Mitgliedern aus Parlament, EU-Kommission und EU-Rat) Trilog beschlossen. Durch das Vetorecht einzelner Länder wurde zwar die Handlungsfähigkeit der Entscheidungsträger (allen voran der geldspendenden deutschen Regierung) eingeschränkt, doch auf diesem Weg erhielt man zumindest Einblicke in strittigen Punkten. Mit dem EU-Vertrag wurde dieses Vetorecht gekippt.
Von der Kommission mit ihrer Bürokratie erfährt man nur die Skandale. Sie ist, mit der Aufgabe der Umsetzung der Wünsche des EU- und Minister-Rats, das eigentliche
Machtzentrum
in Europa. Die Gesetzgebungen werden von der Kommision zu 95 % auf untere (50.000 gut
bezahlte,
mit 8,72% Steuern und 2% Krankenversicherung)
Beamte
delegiert, womit eine Zuordnung der Verantwortung nochmals erschwert wird.
Volkssouveränität gibt es, dank europäischer Gesetzgebung, nur noch eingeschränkt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament ist für den Wähler ziemlich
unattraktiv,
denn es ist kein
Parlament
im eigentlichen Sinne. Es
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wird nicht gleich gewählt. So erhält z.B. ein Luxemburger das
16-fache Stimmengewicht
eines Deutschen.
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hat keinen Einfluß auf Ministerrat oder die Kommissionen (die auch nicht gewählt werden).
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kann keine Gesetze initiieren
(Trilog-Verfahren)
und entscheidet nicht über Haushalt-, Agrar-, Forschungs-, Außen- und Sicherheitspolitik.
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lehnt nur im absoluten Sonderfall den Gesetzesvorschlag der installierten Machthaber (Rat und Kommission) ab. 99% der eingereichten Gesetze werden in 1., 2. oder spätestens in 3. Lesung gebilligt.
Eine Übersicht zu den Entscheidungswegen, der
EU
aus deutscher Perspektive, erhält man mit diesem
Schaubild.
In der Schuldenpolitik zur Finanzkrise hat sich, mit der
EFSF,
eine deutsche Vormachtstellung etabliert. Die Banken und die Bundesregierung herrschen hier weitgehend ohne Parlament, EU-Räte und EU-Kommision.
Das gelante
4/2010
Recht
auf
EU-Volksbegehren
glänzt mit
Hürden,
wie z.B. ein Quorum in Dt von 75.000 Unterschriften, in Malta 3750 Unterschriften, und
Einschränkungen
und geht in ihrer
Wirkung
kaum über eine Massen-
Petition
hinaus und hat ohne Entscheidungsgewalt
nichts
mit direkter Demokratie zu tun.
Die Möglichkeit, das Parlament per mail zu erreichen, wird mitunter
gefiltert.
Die einzig halbwegs demokratische Entscheidung wurde
2011
über eine
2-Euro-Gedenkmünze
gefällt.
Manch Einer träumt schon
von einer KapitalOrientierten
Niemandsregierung.
Andere wiederum wollen ein
Referendum
zu ESM und Finanzpakt.
Schäuble
hingegen will über eine deutsche
Verfassung
abstimmen lassen, um die Zentralisierung der EUdSSR voranzutreiben.
Für gute Stimmung sorgt die
Propaganda
-Patrouille.
Die 3
maßgeblichen,
sowie weitere Teile der EU, werden direkt von den Regierungen eingesetzt, ohne Mitsprache der Bürger. Lediglich ein Parlament, das seinen Namen wegen mangelhafter Machtbefugnisse nicht verdient, wird gewählt. Zusammen mit massiver
Lobbyarbeit,
einem
Großteil
der beschlossenen Gesetze, sowie der
Vorrangigkeit
dieser Gesetze, zeigt sich der undemokratische Charakter der EU. Die Bürger werden zunehmend von einem großen Monster fremdbestimmt.
Vor Einführung direkter Demokratie ist der
Austritt
aus der EU geboten.
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