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EU Aufbau



Es ist zwischen Nicht-EU und EU -Organisationen zu unterscheiden:

Europarat - Nicht-EU EU
  • Europarat - Eine internationale Organisation mit Sitz in Straßburg, die 46 Staaten Europas umfasst. Ziel ist ist die Förderung parlamentarischer Demokratie und Menschenrechte. Bei Volksabstimmungen empfiehlt die Venice-Kommission auf Quoren zu verzichten.
  • Im Ministerkomitee des Europarats können Botschafter ihr Land vertreten.
  • Parlamentarische Versammlung - Das parlamentarische Organ des Europarates. Es setzt sich aus 315 Abgeordneten und ebensovielen Stellvertretern zusammen, die von den nationalen Parlamenten ernannt werden.
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Das einzige wirkliche Rechtsprechungsorgan in Straßburg, auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • Europäischer Rat - Regelmäßige (2-4 mal im Jahr) Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU zur Festlegung der EU-Politik. Der Rat verfügt über Richtlinienkompetenz und hat Weisungsrecht.
  • Rat der Europäischen Union - kurz EU-Ministerrat, setzt sich aus den Vertretern jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene zusammen. Er erläßt Verordnungen und Richtlinien.
  • Europäische Kommission - Exekutivorgan der EU, ca. 30 Kommissionare werden von den Ministern ausgewählt. Die EU-Kommission schlägt Gesetze vor, nimmt sie ggf. zurück, wacht über ihre Einhaltung.
  • Europäisches Parlament, Europaparlament - Das parlamentarische Organ der EU wird gewählt(ca.750 Mitglieder) und besitzt ein Mitentscheidungsrecht, aber kein Initiativrecht.
  • Europäischer Gerichtshof(EuGH) - Der für die Auslegung und Anwendung der Verträge der EU zuständige Gerichtshof in Luxemburg wird im Einvernehmen der Regierungen für je 6 Jahre ernannt. Er wird vom Europäisches Gericht. (EuG, oder einfach Gericht) und dem Gericht für den öffentlichen Dienst unterstützt.
  • Da der Bürger nicht mehr vor dem Europäischen Gerichtshof klagen darf, wurde der Europäische Bürgerbeautragte geschafften.

Schaubild Deutschland und EU Aufbau
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Die EU wurde - über Marshall-Plan, Schuman-Plan, Montan-Union und EWG - als Wirtschaftsgemeinschaft und Bollwerk gegen die Sowjetunion gegründet und agiert in großen Teilen immer noch so. Der europäische Rat entscheidet in nichtöffentlichen Sitzungen, ohne das Parlament. Der Ministerrat ist seine ständig präsente, ausführende Hand. Mit der hohen Entscheidungsgewalt der Räte sehen sich die EU-Staaten gewissermaßen als Räterepubliken, nicht im eigentlichem Sinne. Zudem werden die meißten Gesetze von dem (inoffizellem, bestehend aus ausgesuchten Mitgliedern aus Parlament, EU-Kommission und EU-Rat) Trilog beschlossen. Durch das Vetorecht einzelner Länder wurde zwar die Handlungsfähigkeit der Entscheidungsträger (allen voran der geldspendenden deutschen Regierung) eingeschränkt, doch auf diesem Weg erhielt man zumindest Einblicke in strittigen Punkten. Mit dem EU-Vertrag wurde dieses Vetorecht gekippt.
Von der Kommission mit ihrer Bürokratie erfährt man nur die Skandale. Sie ist, mit der Aufgabe der Umsetzung der Wünsche des EU- und Minister-Rats, das eigentliche Machtzentrum in Europa. Die Gesetzgebungen werden von der Kommision zu 95 % auf untere (50.000 gut bezahlte, mit 8,72% Steuern und 2% Krankenversicherung) Beamte delegiert, womit eine Zuordnung der Verantwortung nochmals erschwert wird.
Volkssouveränität gibt es, dank europäischer Gesetzgebung, nur noch eingeschränkt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament ist für den Wähler ziemlich unattraktiv, denn es ist kein Parlament im eigentlichen Sinne. Es

  • wird nicht gleich gewählt. So erhält z.B. ein Luxemburger das 16-fache Stimmengewicht eines Deutschen.
  • hat keinen Einfluß auf Ministerrat oder die Kommissionen (die auch nicht gewählt werden).
  • kann keine Gesetze initiieren (Trilog-Verfahren) und entscheidet nicht über Haushalt-, Agrar-, Forschungs-, Außen- und Sicherheitspolitik.
  • lehnt nur im absoluten Sonderfall den Gesetzesvorschlag der installierten Machthaber (Rat und Kommission) ab. 99% der eingereichten Gesetze werden in 1., 2. oder spätestens in 3. Lesung gebilligt.
Eine Übersicht zu den Entscheidungswegen, der EU aus deutscher Perspektive, erhält man mit diesem Schaubild.
In der Schuldenpolitik zur Finanzkrise hat sich, mit der EFSF, eine deutsche Vormachtstellung etabliert. Die Banken und die Bundesregierung herrschen hier weitgehend ohne Parlament, EU-Räte und EU-Kommision.

Das gelante 4/2010 Recht auf EU-Volksbegehren glänzt mit Hürden, wie z.B. ein Quorum in Dt von 75.000 Unterschriften, in Malta 3750 Unterschriften, und Einschränkungen und geht in ihrer Wirkung kaum über eine Massen- Petition hinaus und hat ohne Entscheidungsgewalt nichts mit direkter Demokratie zu tun. Die Möglichkeit, das Parlament per mail zu erreichen, wird mitunter gefiltert. Die einzig halbwegs demokratische Entscheidung wurde 2011 über eine 2-Euro-Gedenkmünze gefällt.

Manch Einer träumt schon von einer KapitalOrientierten Niemandsregierung. Andere wiederum wollen ein Referendum zu ESM und Finanzpakt. Schäuble hingegen will über eine deutsche Verfassung abstimmen lassen, um die Zentralisierung der EUdSSR voranzutreiben. Für gute Stimmung sorgt die Propaganda -Patrouille.

Die 3 maßgeblichen, sowie weitere Teile der EU, werden direkt von den Regierungen eingesetzt, ohne Mitsprache der Bürger. Lediglich ein Parlament, das seinen Namen wegen mangelhafter Machtbefugnisse nicht verdient, wird gewählt. Zusammen mit massiver Lobbyarbeit, einem Großteil der beschlossenen Gesetze, sowie der Vorrangigkeit dieser Gesetze, zeigt sich der undemokratische Charakter der EU. Die Bürger werden zunehmend von einem großen Monster fremdbestimmt. Vor Einführung direkter Demokratie ist der Austritt aus der EU geboten.


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