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  Systemkritik
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parteistiftungen
        
         erhalten nur Geld, wenn die Mutterpartei mind. 2 Wahlperioden im Bundestag vertreten ist (über 5 %).
        
         Es gibt keine Deckelung der Subventionen, die jeweilige Höhe entscheidet der Bundes-Haushaltsausschuss (nach Vorgaben des Innenministeriums).
        
         Die Absetzungsfähigkeit von Steuern unbegrenzt.
        
         Es gibt keine Rechenschaftspflich über Finanzen.
        
         beschäftigen über 1000 Hauptberufliche Mitarbeiter.
         
Die Grünen und die Linken wollten jeweils die überbordende staatliche Förderung von Stiftungsgeldern gerichtlich verbieten lassen. Als sie jedoch Zugang zum Subventionstopf zugestanden bekamen, zogen sie ihre Klagen zurück.
2007
 erhielten die Stiftungen Staatsmittel in Mill. €
 
        
         | SPD | Friedrich-Ebert-Stiftung | 109 |  
         | CDU | Konrad-Adenauer-Stiftung | 100 |  
         | FDP | Friedrich-Naumann-Stiftung | 36 |  
         | Die Grünen | Heinrich-Böll-Stiftung | 37 |  
         | CSU | Hans-Seidel-Stiftung | 34 |  
         | Die Linke | Rosa-Luxemburg-Stiftung | 16 |  
 
        Für die 
        Nachswuchsorganisationen
          der Parteien sollte vorerst 
                         03/2012
         der Geldhahn zu. Die Auszahlung erfolgt nach einem festen Schlüssel: je 450.000 € für die Junge Union und Jusos, 150.000 € für Junge Liberale und Jugend. Die gleiche Vergabepraxis herrscht in den Ländern. 
Dabei wären verschieden Aktivitäten besser in neutraler Hand, wie 
        
         Begabtenförderung
        
         sozialwissenschaftliche Forschungen
        
         Entwicklungsprojekte
         
        Hinzu kommen 
        Sonderkonditionen
         für Parteimitglieder.
        Alles zusammen sind aber Peanuts gegenüber den Einnahmen, die ParteiKader nach Postenvergabe erhalten.
        Noch größere Summen findet man bei 
        Grund- und Unternehmensvermögen
         und Spenden.
 
        Stiftungen sind auch Überführungsstätten von Akten aus dem Bundeskanzleramt in Privatbesitz, auch 
        Verwahrungsbruch
        genannt.
 
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