Systemkritik
Parteistiftungen
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erhalten nur Geld, wenn die Mutterpartei mind. 2 Wahlperioden im Bundestag vertreten ist (über 5 %).
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Es gibt keine Deckelung der Subventionen, die jeweilige Höhe entscheidet der Bundes-Haushaltsausschuss (nach Vorgaben des Innenministeriums).
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Die Absetzungsfähigkeit von Steuern unbegrenzt.
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Es gibt keine Rechenschaftspflich über Finanzen.
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beschäftigen über 1000 Hauptberufliche Mitarbeiter.
Die Grünen und die Linken wollten jeweils die überbordende staatliche Förderung von Stiftungsgeldern gerichtlich verbieten lassen. Als sie jedoch Zugang zum Subventionstopf zugestanden bekamen, zogen sie ihre Klagen zurück.
2007
erhielten die Stiftungen Staatsmittel in Mill. €
SPD |
Friedrich-Ebert-Stiftung |
109 |
CDU |
Konrad-Adenauer-Stiftung |
100 |
FDP |
Friedrich-Naumann-Stiftung |
36 |
Die Grünen |
Heinrich-Böll-Stiftung |
37 |
CSU |
Hans-Seidel-Stiftung |
34 |
Die Linke |
Rosa-Luxemburg-Stiftung |
16 |
Für die
Nachswuchsorganisationen
der Parteien sollte vorerst
03/2012
der Geldhahn zu. Die Auszahlung erfolgt nach einem festen Schlüssel: je 450.000 € für die Junge Union und Jusos, 150.000 € für Junge Liberale und Jugend. Die gleiche Vergabepraxis herrscht in den Ländern.
Dabei wären verschieden Aktivitäten besser in neutraler Hand, wie
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Begabtenförderung
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sozialwissenschaftliche Forschungen
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Entwicklungsprojekte
Hinzu kommen
Sonderkonditionen
für Parteimitglieder.
Alles zusammen sind aber Peanuts gegenüber den Einnahmen, die ParteiKader nach Postenvergabe erhalten.
Noch größere Summen findet man bei
Grund- und Unternehmensvermögen
und Spenden.
Stiftungen sind auch Überführungsstätten von Akten aus dem Bundeskanzleramt in Privatbesitz, auch
Verwahrungsbruch
genannt.
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