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Systemkritik



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Stiftungen


Parteistiftungen

  • erhalten nur Geld, wenn die Mutterpartei mind. 2 Wahlperioden im Bundestag vertreten ist (über 5 %).
  • Es gibt keine Deckelung der Subventionen, die jeweilige Höhe entscheidet der Bundes-Haushaltsausschuss (nach Vorgaben des Innenministeriums).
  • Die Absetzungsfähigkeit von Steuern unbegrenzt.
  • Es gibt keine Rechenschaftspflich über Finanzen.
  • beschäftigen über 1000 Hauptberufliche Mitarbeiter.

Die Grünen und die Linken wollten jeweils die überbordende staatliche Förderung von Stiftungsgeldern gerichtlich verbieten lassen. Als sie jedoch Zugang zum Subventionstopf zugestanden bekamen, zogen sie ihre Klagen zurück.
2007 erhielten die Stiftungen Staatsmittel in Mill. €
SPD Friedrich-Ebert-Stiftung 109
CDU Konrad-Adenauer-Stiftung 100
FDP Friedrich-Naumann-Stiftung 36
Die Grünen Heinrich-Böll-Stiftung 37
CSU Hans-Seidel-Stiftung 34
Die Linke Rosa-Luxemburg-Stiftung 16

Für die Nachswuchsorganisationen der Parteien sollte vorerst 03/2012 der Geldhahn zu. Die Auszahlung erfolgt nach einem festen Schlüssel: je 450.000 € für die Junge Union und Jusos, 150.000 € für Junge Liberale und Jugend. Die gleiche Vergabepraxis herrscht in den Ländern.

Dabei wären verschieden Aktivitäten besser in neutraler Hand, wie
  • Begabtenförderung
  • sozialwissenschaftliche Forschungen
  • Entwicklungsprojekte

Hinzu kommen Sonderkonditionen für Parteimitglieder. Alles zusammen sind aber Peanuts gegenüber den Einnahmen, die ParteiKader nach Postenvergabe erhalten. Noch größere Summen findet man bei Grund- und Unternehmensvermögen und Spenden.

Stiftungen sind auch Überführungsstätten von Akten aus dem Bundeskanzleramt in Privatbesitz, auch Verwahrungsbruch genannt.