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Systemkritik



Wahl neue Parteien Schaubild 1 Nebentätigkeiten  
Entscheidung Bundestagsparteien Schaubild 2    
weitere Systemfehler Abgeordnete      
  Stiftungen      



Ein Mann wurde abends von 5 Räubern angehalten, die seine Geldbörse verlangten. Er dufte entscheiden, welchem Räuber er sein Geld gab, sonst würde es einfach aufgeteilt. Er entschied sich für den, welcher ihm am wenigsten unsympathisch erschien. Einen Tag darauf wurde der Räuber von der Polizei gestellt. Der Räuber gab zu seiner Verteidigung an, der Mann hätte ihm die Geldbörse freiwillig gegeben. Er hätte sie ihm nicht geben müssen.

Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks wird politisch Interessierten nicht mehr vorgehalten "nach Drüben" zu gehen. Stattdessen heißt es, man solle eine Partei gründen oder in Eine eintreten. Sieht man sich die Verhältnisse genauer an, steckt, bei aller Machtkonzentration, mehr als ein Funken Wahrheit darin. Entsprechend leben wir nicht in einer Demo-kratie wie Volks-herrschaft, sondern in einer Partei-kratie. Deshalb im Folgenden dazu einige Fakten. Nieder mit der Parteikratie




neue Parteien


Alle (ca. 90) Parteien dürfen Spendenquittungen ausstellen, aber nur 20% davon kommen in den Genuss von direkter Staatsfinanzierung.
Neue politische Parteien haben also mit allerlei Problemen, wie Finanzierungsunterschiede der Parteien, Fraktionen, Stiftungen und Abgeordneten (bei etablierten Parteien großenteils staatlich subventioniert), zu kämpfen. Die 5%-Hürde legt ihnen weitere Steine in den Weg:
- Sie müssen beweisen, dass berechtigte Kritik an etablierten Parteien besteht.
- Sie müssen dem Wähler glaubhaft machen, dass sie ihre Ziele auch durchsetzen können und werden, eben anders als die Bundestagsparteien.
- Ihnen wird vorgeworfen, im Falle eines Sieges, entweder Mehrheitsbeschaffer einer großen Partei oder auf die Wartebank geschoben zu werden.

Sollte ihnen der Wahlsieg nicht gelingen, werden die Stimmen auf die Gewinner verteilt. So wird aus einem Votum schnell ein Antivotum.
Sollte eine Partei doch die 5 %-Hürde knacken, wird sie sofort an den Subventionstropf gehängt. Weitere Einkommensquellen, wie Nebenverdienst, werden erschlossen und Ziele über Bord geworfen.

Einige Stichpunkte:

  • Neue Parteien sind rechtlich genauso an Hierarchie gebunden wie Alte.
  • 28.000 Unterstützungsunterschriften für eine neue Partei sind nötig, die aber eine geheime Wahl ad Absurdum führen.
  • Der Wahlleiter siebt danach durch Zulassung zur Wahl aus.
  • Das Staatsfernsehen und andere Medien berichten kaum über kleine Parteien.
  • Stiftungen werden nicht vom Staat gestützt.
  • Die Reihenfolge auf dem Wahlzettel diskriminiert kleine Parteien.
  • Erst nach dem Erreichen der der 5% Klausel gibt es 0,85 € / Stimme, gedeckelt auf 133 Mill €, gesamt für Alle, die es geschafft haben.
    • Eine nachgereichte Koalitionsverhandlung (hier Zusammenschluß kleiner Parteien) zum Erreichen der 5%-Hürde ist nicht erlaubt.
    • Die 5% Klausel ist im Europarecht völlig sinnlos, da es nicht für eine stabile Mehrheit nötig ist. Im EU-Parlament sind 150 Parteien vertreten.
    • Die 1 % Klausel in einem Bundesland. Von da an gibt es staatliche Zuschläge von 38% auf Beiträge und Spenden Bundesweit - aber unter geringer Kontrolle, was die Spendenskandale von NPD und den Grauen Panther provozierte.
  • Es existiert aber Spendenfreiheit (Steuerbegünstigung f. 90 Parteien für den Bundestag)
  • Bei Mitgliedschaft in einer kleinen Partei ist eine angestrebte Beamtenlaufbahn nicht gesichert.

Einzelkandidaten, ohne Partei im Rücken, haben mit der Erststimme gar keine Chance auf ein Amt. Dem Wähler eines (aussichtslosen) unabhängigen Direktkandidaten wird die Zweitstimme gestrichen.
So bleibt den kleinen Parteien und Einzelkandidaten die Aufgabe, unzufriedenen Gemütern Pluralismus, Wahlmöglichkeiten, Auswege und Alternativen vorzugaukeln.




Bundestagsparteien


Nach Gerhard Leibholz besteht der Staat aus Staatsorganen = Parteien = Volk => Herrscher=Volk. Daraus folgt, dass die Parteigremien, Fraktionen und Ausschüsse ihre gefällten Entscheidungen nur noch registrieren lassen müssen. Als Verfassungsrichter beeinflußte er mit seiner Parteienstaatslehre die Verfassungswirklichkeit direkt bis in die Sechziger Jahre. Die Auswirkungen der Parteiindustrie spüren wir heute, aufgrund sich selbst verstärkender Automatismen, mehr denn je.

Parteien entscheiden über ihre Finanzmittel selbst, und auch über ihre Kontrollinstanz, den Rechnungshof. Von Parteien bestellte Wirtschaftsprüfer brauchen nur 1 Promille der Bücher prüfen. Klagen zu den Finanzen dürfen nicht die Bürger, sondern nur Bundes und Landesregierungen, die Parteien und ein Drittel des Bundestags.


Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Kanäle:

  • direkte Subventionen (eingeführt 1959, nach Argentinien und Costa Rica, also Bronce-Weltmeister) für alle Parteien (mit mindestens 0,5 % der Wählerstimmen), zusammen 133 Mill. €, sind keine Wahlkampfkostenerstattung, sondern sind Zuschuß zum gesamten Finanzaufwand. Daraus ergibt sich die folgende Berechnung:
    • 85 Cent für die ersten 4 Mill Stimmen
    • 70 Cent pro Stimme bei Bundestags-, Landtags- und Europawahl
    • Subventionen auf Mitgliedsbeiträge und Spenden
    • Als Spenden gelten auch verfassungswidrige (Unabhängigkeit der Abgeordneten durch Diäten?) Parteisteuern (z.B. 500 bis 1.500 €/Monat und BT-Abgeordnete, zusammen 50. Mill. €) von Abgeordneten für ihre Wiederaufstellung zur nächsten Listenwahl.
  • Die eingenommenen Beträge zur Wahlkampfkostenerstattung sind wesentlich höher als verlangt, weshalb die Wahlbeteiligung für diese Berechnung unrelevant ist. Der Topf von 133 Mill. € wird proportional zwischen den Bundestagsparteien aufgeteilt.
  • Der Staatsanteil liegt zwischen 51% bei der FDP und 65% bei den Linken.

Spenden an Parteien und Abgeordnete sind unbegrenzt zulässig. Umgehend veröffentlicht werden sie erst ab 50.000 €, bei 10.000 -50.000 bis zu 2 Jahre später; Stückelung ist möglich oder auch Stückelung auf untere Ebenen der Partei. Normalerweise werden alle Parteien gleichzeitig, wenn auch unterschiedlich stark, geschmiert. Manchmal wird jedoch eindeutig Stellung bezogen, was Proteste der benachteiligten Pateien provoziert. Unter 10.000 € gibt es keine Anzeigepflicht. Juristische Personen können ohne Veröffentlichungspflicht spenden, indem sie Aktionen für Parteien, z.B. Anzeigen, bezahlen. Spenden an Abgeordnete werden gern mittels überhöhter Honorare vertuscht.

Zusätzlich zur offiziellen Deckelung von 133 Mill. € gibt es:

  • auf Mitgliedsbeiträge und Spenden bis 3.300 € pro Person 38% Staatszuschuß, sowie ca. 50 % steuerliche Begünstigung des Spendenden (100 Mill.), fast ohne Kontrolle.
  • Frühere ehrenamtliche Tätigkeiten werden im Nachhinein vergütet, der Anspruch darauf an die Partei abgegeben, das Ganze als Spende deklariert und von der imaginären Summe 38 % Staatsknete für die Partei abgezogen.
  • 200 Mill. für Mitarbeiter der Bundestagsabgeordnete, die z.T. für parteiinterne Aufgaben eingesetz werden.
  • Finanzierung über Stiftungen 300 Mill. €
  • Finanzierung über Fraktionen 200 Mill. €
  • Neu: zusätzliche Subventionen gibt es (erstmal unter 100 Mill. € auf EU-Parteien verteilt) über die EU (neuerdings auch nach deutschem Vorbild: Stiftungen).
  • Neu: Für Listenplätze werden von der CDU Hamburg und CSU Bayern Wahlkampfkostenumlagen von den Kandidaten im Vorraus bezahlt. Bei den hessischen Linken wurden Listenplätze für arme Hartz4-Empfänger untersagt.

Regelmäßig vor den Wahlen gibt es umfangreiche Wahlkampfgeschenke. Um wirklich alle Verstrickungen aufzudecken braucht es offengelegte, vollständige Parteilisten, sowie deren Funktionen in Gremien, Vereinen, Betrieben, öffentlichen Dienst, etc.




Abgeordnete


Während auf den unteren Ebenen die Schlüsselqualifikation Intrige geübt wird, herrscht auf Regierungsebene ein Umgang im Wolfsrudelstil.
Politiker sind Spezialisten darin, Gegner fertigzumachen. Sonst brauchen sie keine spezielle Ausbildung. Das zeigt sich u.A. an ihren unbekümmerten Umgang im Wechseln der Ressorts. Doch müssen sie eine jahrelange Ochsentour durchlaufen. Die Selbstausbeutung ist bei Parteisoldaten relativ hoch. Nachdem sie durchgehalten und damit ihre besten Jahre der Partei geopfert haben - mit Einsicht in interne Abläufe, aber ohne Einfluß - sind sie dermaßen frustriert, dass aus ehemals ambitioniert, weltverbesserischen Menschen, jene frustrierten, verlogenen und korrupten Politiker werden, die wir kennen. Begünstigt sind Reiche, Zeitreiche, Intellektuelle, Machthungrige, Postenhopper, Verwandte und Multifunktionäre. Es ist also kein Zufall, dass Politiker so sind. Sie werden nach fragwürdigen Kriterien gezüchtet und danach handverlesen. Sollten niedere Abgeordnete dennoch anderer Meinung sein, dürfen sie nicht mehr reden, bekommen Dienstreisen gestrichen und werden durch die Fraktionsführung isoliert und schließlich von der Wahl-Liste gestrichen. von wegen jahrelange Ochsentour ...
  • Minister Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg [*1971]
  • Minister Philipp Rösler [*1972]
  • Minister Kristina Köhler/Schröder [*1977]
  • Dorothee Bär Bundestagsmitglied schon mit 24

  • Die Ochsentour dauert durchschnittlich 15 Jahre bis zu einem Amt.
  • Will man Mitarbeiter werden, erreicht man das nur nach regelmäßigem Besuch von Veranstaltungen des Ortsverbandes bzw. -vereins.
  • Vor der Wahl zum Vorstand des Ortsverbandes bzw. -vereins heißt es: Plakate kleben, Flugblätter verteilen, Saalordner spielen, Wahlkampf- oder Infostände besetzen.
  • Zur Wahl zum Delegierten in die nächsthöhere Ebene gehört zunächst: Vorstandsposten für den Unterbezirks- oder Kreisparteitag besetzen.
  • Bundestags- oder Landtagsmandat erhält man erst nach jahr(zehnt)elanger Innehabung von Partei- und Kommunalamt.
Kungeln und Ausharren ist hier wichtiger als Diskutieren und inhaltliches Engagement. Gern genannte Vertreter aus der Wirtschaft haben kaum Zeit für solchen Mumpitz, wohl aber Lehrer, politisch Beschäftigte und Anwälte. Die Wirtschaft steigt eher über Lobby bzw. Beratertätigkeit in das Politikgeschäft ein.

Für Bundestagsabgeordnete gilt folgende Hierarchie (Bezahlung):

  • Kanzler
  • Minister
  • Parlamentarischer Staatssekretär
  • Fraktionsgeschäftsführer
  • Fraktionsvorstandsmitglied
  • Sprecher einer Arbeitsgruppe
  • einfacher Abgeordneter
, wobei, nach gängiger Staatstheorie der Gewaltenteilung, die letzen 3 Posten eigentlich nichts im Parlament zu suchen haben, da sie der Regierung angehören. Innerhalb eines Ministeriums gibt diese Besoldungsstufen. Generalsekretäre werden von ihrer Partei gesponsort. Zum Thema Weisungsrecht seien noch die Staatssekretäre erwähnt.

Bundestagsabgeordnete erhalten neben ihren Diäten

  • an jährlichen Preissteigerungsraten angepasste steuerfreie Kostenpauschale von 3900 €, ohne Klagerecht für Bürger
  • Regierungsmitglieder erhalten die 3/4 der Kostenpauschale und halbe Diäten als Abgeordnete, zusätzlich zu den Ministerbezügen (und später Ruhegehalt von mind. 3560 € nach 4 Jahren)
  • Sie erwerben ab dem 1. Dienstjahr Versorgungsansprüche.
  • Sie erwerben danach Versorgungsansprüche (67,5 % der Diät ab 18 Parlamentsjahre, ab dem 57. Lebensjahr; nach 2 Wahlperioden bereits 24 % der Diät), ab dem 67. Lebensjahr, + 2,5 % pro Dienstjahr drauf), ergibt pro Jahr 190 €.
  • Sie zahlen nichts in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein.
  • Nebenverdienst ist unbeschränkt erlaubt. Anonyme Veröffenlichungspflicht gibt es in 3 Stufen: 1.000-3.500 €, bis 7.000 €, sowie darüberliegende Einnahmen. So setzt sich das Neben-(Haupt-)einkommen aus durchschnittlich 4 Nebenjobs je über 1000 €/Monat zusammen.
  • Sie bestellen für 12.000 € im Jahr Büromaterial, erhalten Dienstwagen, Flugbereitschaft oder Bonusmeilen, ggf. Umzugshilfe.
  • Jeder Bundestagsabgeordnete hat 19.000 € incl. Sozialversicherung für Mitarbeiter (durchschnittlich 6 Halb- und Volltagsmitarbeiter), zusammen 140 Mill. € zur Verfügung, wobei es keine Obergrenze oder Kontrolle der Vergütung des einzelnen Mitarbeiters, sowie seines Tätigkeitsbereiches gibt.
Die Pensionsansprüche werden nicht nachvollziehbar addiert, sondern undurchsichtig kompliziert berechnet.
Gerne zur Schau gestellte Zurückhaltung bei der Erhöhung des einen Postens beinhaltet nicht, dass Einkommen an anderen Quellen nicht erhöht werden.
Der Bundespräsident ist zwar kein Abgeordneter, schießt als Staatsbeamter aber mit 17.000 €/Monat Pension den Vogel ab.

Landtagsbgeordnete erhalten meist volle Diäten, haben aber wenig Arbeit. Sie arbeiten nebenher in der freien Wirtschaft oder als Kommunalvertreter und streichen diesen Verdienst zusätzlich ein. Präsidenten und Fraktionsvorsitzende haben wesentlich mehr zu tun (Fulltimejob) und streichen hierfür die doppelte Diät ein. Grunddiäten werden zwischen 4.500 € und 5.500 € gezahlt + Aufwandsentschädigungen und Überversorgung im Alter, Übergangsgeld, ggf. Besoldung, etc.
Prokurist Jürgen Creutzmann arbeite z.B. 210 Tage im Jahr für die BASF und 50 Tage als Abgeordneter, aber mit vollen Diäten. Um die Überbezahlung zu vertuschen, tagen Landtagsabgeordnete gern zu länderfernen Themen, wie Kriegseinsätze.





Stiftungen


Parteistiftungen

  • erhalten nur Geld, wenn die Mutterpartei mind. 2 Wahlperioden im Bundestag vertreten ist (über 5 %).
  • Es gibt keine Deckelung der Subventionen, die jeweilige Höhe entscheidet der Bundes-Haushaltsausschuss (nach Vorgaben des Innenministeriums).
  • Die Absetzungsfähigkeit von Steuern unbegrenzt.
  • Es gibt keine Rechenschaftspflich über Finanzen.
  • beschäftigen über 1000 Hauptberufliche Mitarbeiter.

Die Grünen und die Linken wollten die überbordende staatliche Förderung von Stiftungsgeldern gerichtlich verbieten lassen. Als sie jedoch Zugang zum Subventionstopf zugestanden bekamen, zogen sie ihre Klagen zurück.
2007 erhielten die Stiftungen Staatsmittel in Mill. €
SPD Friedrich-Ebert-Stiftung 109
CDU Konrad-Adenauer-Stiftung 100
FDP Friedrich-Naumann-Stiftung 36
Die Grünen Heinrich-Böll-Stiftung 37
CSU Hans-Seidel-Stiftung 34
Die Linke Rosa-Luxemburg-Stiftung 16

Dabei wären verschieden Aktivitäten besser in neutraler Hand, wie

  • das Monopol zur Begabtenförderung,
  • sozialwissenschaftliche Forschungen,
  • Entwicklungsprojekte,
  • sowie Kaderausbildung und Politikberatung in Parteihand.