Innerhalb des Repräsentativsystems wird zum Wahltermin, der Ausübung aktiven Wahlrechts, gern über Sensationen gesprochen. Doch über den eigentlichen Skandal, dem Umgang mit dem passiven Wahlrecht, herrscht Stillschweigen.
Vor der Wahl haben sich die
Parteien
das
passive
Wahlrecht
angeeignet
und in
Erst-
und Zweit-stimm-Listen umgewandelt. Auch innerparteiliche Demokratie steht nur auf dem Papier, da ein Gegenkandidat, sollte sich mal ein Mutiger finden, ausgegrenzt wird. Gegenspitzenkandidaten sind somit die Ausnahme.
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Es geht aber auch schrittweise besser:
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Jedes Parteimitglied erhält die passive Wahlpflicht. Arbeitet er in der Partei, muß er auch bereit sein für die Partei zu kandidieren. Pro Mitglied gibt es max. 1 Posten. Die Anzahl der parteiinternen Stimmen bestimmt die Reihenfolge auf der Wahl-Liste für den Bürger.
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Listen
werden abgeschafft. Die Reihenfolge auf dem Wahlzettel ist zufällig.
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Jeder Bürger erhält die passive Wahlpflicht. Geht jemand nicht zur Wahl oder wählt ungültig, fällt sein Stimmrecht auf ihn zurück. Durch Willenserklärung kann man sich von der Pflicht, sich wählen zu lassen, entbinden.
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