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passive Wahlpflicht


Stimmrecht = Passives Wahlrecht (DeuschtschlandDeutsch) = die einzig echte Möglichkeit Mitbestimmung in Deutschland zu erlangen
Es wird derzeit nur einer "Elite" von 700 Parlamentariern gewährt. Ein Rückückholrecht der WählerStimme existiert nicht.

Innerhalb des Repräsentativsystems wird zum Wahltermin, der Ausübung aktiven Wahlrechts, gern über Sensationen gesprochen. Doch über den eigentlichen Skandal, dem Umgang mit dem passiven Wahlrecht, herrscht Stillschweigen. Vor der Wahl haben sich die Parteien das passive Wahlrecht angeeignet und in Erst- und Zweit-stimm-Listen umgewandelt. Auch innerparteiliche Demokratie steht nur auf dem Papier, da ein Gegenkandidat, sollte sich mal ein Mutiger finden, ausgegrenzt wird. Gegenspitzenkandidaten sind somit die Ausnahme.

Es geht aber auch schrittweise besser:

  1. Jedes Parteimitglied erhält die passive Wahlpflicht. Arbeitet er in der Partei, muß er auch bereit sein für die Partei zu kandidieren. Pro Mitglied gibt es max. 1 Posten. Die Anzahl der parteiinternen Stimmen bestimmt die Reihenfolge auf der Wahl-Liste für den Bürger.
  2. Listen werden abgeschafft. Die Reihenfolge auf dem Wahlzettel ist zufällig.
  3. Jeder Bürger erhält die passive Wahlpflicht. Geht jemand nicht zur Wahl oder wählt ungültig, fällt sein Stimmrecht auf ihn zurück. Durch Willenserklärung kann man sich von der Pflicht, sich wählen zu lassen, entbinden.

Auf sich gesammelte Stimmen können am besten ohne Mindestanzahl, wahlweise auch mit fester %-Hürde oder einer Obergrenze gerechnet werden.