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Systemkritik



Wahl neue Parteien Schaubild 1 Nebentätigkeiten  
Entscheidung Bundestagsparteien Schaubild 2    
weitere Systemfehler Abgeordnete      
  Stiftungen      



neue Parteien


Um ein Anliegen/Thema zu vertreten soll man(neben Bettelbriefen/Petitionen, Demos, etc.)

  1. in eine etablierte Partei eintreten, oder
  2. eine neue Partei gründen.
Schauen wir uns Punkt B genauer an:

Der Bundeswahlausschuss, bestehend aus Vertretern etablierter Parteien, prüft vor der Wahl, ob eine Partei genehm ist. Statistisch gesehen geht der Ausschuß aber kein Risiko ein. In 60 Jahren hat es nur 1 neue Partei geschafft, in den Bundestag einzuziehen. Stillstand, gern mit Stabilität verwechselt, ist oberstes Ziel.

Alle (ca. 90) Parteien dürfen Spendenquittungen ausstellen, aber nur 20% davon kommen in den Genuss von direkter Staatsfinanzierung. Neue politische Parteien haben mit Finanzierungsunterschieden der Parteien, Fraktionen, Stiftungen und Abgeordneten (bei etablierten Parteien großenteils staatlich subventioniert), zu kämpfen.
Die 5%-Hürde legt ihnen weitere Steine in den Weg:

  • Sie müssen beweisen, dass berechtigte Kritik an etablierten Parteien besteht.
  • Kommen sie an, werden die relevanten Themen von etablierten Parteien besetzt.
  • Sollte ihnen der Wahlsieg nicht gelingen, werden die Stimmen auf die Gewinner verteilt.
    • Ihnen wird vorgeworfen, im Falle eines Sieges, entweder Mehrheitsbeschaffer einer großen Partei oder Koalitionsveränderer gegen deren Wählerinteresse oder einfach auf die Wartebank geschoben zu werden.
    • So wird aus einem Votum schnell ein Antivotum.
  • Sie müssen dem Wähler glaubhaft machen, dass sie ihre Ziele auch durchsetzen können und werden, eben anders als die Bundestagsparteien.
  • Sie müssen viel Geld sammeln.
  • Sollte eine Partei die 5 %-Hürde knacken, wird sie sofort an den Subventionstropf gehängt. Weitere Einkommensquellen, wie Nebenverdienst, werden erschlossen und Ziele über Bord geworfen.
  • Interessen durch Parteineugründung zu vertreten ist keine Repäsentation. Die Hoffnung, in 20 Jahren an die Macht zu kommen, braucht soviel Energie, dass die Inhalte für die Verpackung über Bord geopfert werden und möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Einige Stichpunkte:

  • Neue Parteien sind rechtlich genauso an Hierarchie gebunden wie Alte.
  • 28.000 Unterstützungsunterschriften für eine neue Partei sind nötig, die aber eine geheime Wahl ad Absurdum führen.
  • Der Wahlleiter siebt danach durch Zulassung zur Wahl aus.
  • Das Staatsfernsehen und andere Medien berichten kaum über kleine Parteien.
  • Stiftungen neuer Parteien werden nicht vom Staat gestützt.
  • Die Reihenfolge auf dem Wahlzettel diskriminiert kleine Parteien.
  • Erst nach dem Erreichen der der 5% Klausel gibt es 0,85 € / Stimme, gedeckelt auf 141 Mill €, gesamt für Alle, die es geschafft haben.
    • Eine nachgereichte Koalitionsverhandlung (hier Zusammenschluß kleiner Parteien) zum Erreichen der 5%-Hürde ist nicht erlaubt.
    • Die 5% Klausel ist im Europarecht völlig sinnlos, da sie nicht für eine stabile Mehrheit nötig ist. Im EU-Parlament sind 160 Parteien vertreten. 11/2011 wurde diese Bestimmung einkassiert, ist aber als 3%-Hürde wieder aufgetaucht. 02/2014 hat das BVG auch diese 3%-Hürde kassiert.
    • Die 1 % Klausel in einem Bundesland. Von da an gibt es staatliche Zuschläge von 38% auf Beiträge und Spenden Bundesweit - aber unter geringer Kontrolle, was u.A. die Spendenskandale von NPD und den Grauen Panther provozierte.
      Es existiert aber Spendenfreiheit (Steuerbegünstigung f. 90 Parteien für den Bundestag)
    • Die 5%-Hürde läßt sich nicht mit Weimar rechtfertigen. Wie das BVG aber für 3 Wahlsysteme(Europa, Bundestag, Kommunal) 3 verschiedene Hürden argumentiert ist Justiz-Kunst.
  • Bei Mitgliedschaft in einer kleinen Partei ist eine angestrebte Beamtenlaufbahn nicht gesichert.

Einzelkandidaten, ohne Parteibuch in der Tasche, haben mit der Erststimme gar keine Chance auf ein Amt. Sie bekommen erst ab 10% Kostenerstattung(Parteien schon ab 5%). Spenden sind nicht absetzbar. Ohne viel Geld, Zeit und Freunde/Angestellte ist das schlicht unmöglich. Dem Wähler eines (implizit aussichtslosen) unabhängigen Direktkandidaten wird die Zweitstimme gestrichen.
So bleibt den kleinen Parteien und Einzelkandidaten die Aufgabe, unzufriedenen Gemütern, Wahlmöglichkeiten, Auswege und Alternativen vorzugaukeln.

Bei der 1.-Stimme liegt das Problem bei der Ausschaltung der Konkurrenz(the winner takes it all). Z.B: Ein Kandidat mit 40% gewinnt und negiert die Interessen der restlichen 2*30% Wähler im Wahlkreis.
Bei der 2.-Stimme liegt das Problem darin, dass ungeliebte Personen über Listenplätze an die Macht gehieft werden.
Beide Kandidaten werden jedoch zuvor Parteiintern sondiert.

Trotzdem kann es sich lohnen eine Partei zu gründen, denn:
129 StGB - Bildung krimineller Vereinigungen (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden - wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.


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