Der gesamte Partei- und
Gesetzesapparat
wird von finanzkräftiger Lobbyarbeit penetriert, bzw. arbeiten die "Volks"vertreter für Wirtschaftsunternehmen.
Zentrale Enscheidungsträger findet man bei den Parteifürsten (die auch häufig in der Regierung und anderen neuralgischen Positionen sitzen), der Bundesregierung, sowie dem Europäischen Rat und dem Ministerrat. Wichtige Entscheidungen werden unter Ausschluß der Öffentlichkeit getroffen.
Alle Ebenen darunter haben Machtpolitisch nur ausführende und/oder Alibifunktion.
Der Parteivorsitzende
verleiht
die obersten Ämter, wie z.B. Minister, die Wahllistenplätze und die Posten der Landesvorsitzenden mit Parteikadern, welche sich nach einer jahrelangen Ochsentour hochgedient haben. Multifunktionäre (Ämterhäufung) sind erwünscht oder gar Vorraussetzung, damit Besprechungen in kleinem Kreis geführt werden können.
Der Europäische Rat (je 1 Staatsoberhaupt plus Anhang pro Land) erläßt Richtlinien für die Kommission, welche an das europäischen Parlament und ansschließend dem inländischen Parlament zum Durchwinken weitergereicht werden. Der Europäische Rat tagt nur 2-4 Mal im Jahr.
Der Ministerrat setzt sich aus Fachministern(und ausgewählten Beamten) der EU-Staaten zusammen und ergänzt die Entscheidungsbefugnisse dea Europäischen Rates. Der Ministerrat arbeitet mit dem Europäischen Rat, den Kommissionen und dem Parlament zusammen. Seine Arbeit geschieht großenteils geheim und komplex, so dass er trotz seiner Machfülle keinen Eingang in dieses Schaubild fand.
Verbindliche Enscheidungen werden dem Bundestag/Parlament zu 84 % aus dem europäischem Parlament vorgelegt und wie die weiteren Entscheidungen zum Durchwinken
präsentiert.
Die Regierung (samt ihrer Mitgliedschaft und Mehrheit im Parlament) legt von den restlichen 16%: 80% der Initiativen vor, das Parlament (mit Kommissionen und
Auschüssen)
15%, außerdem werden ein paar Gesetze vom Bundesrat initiiert.
Für all diese Fälle gibt es den
Fraktionszwang.
Der Bundestag und das EU-Parlament, als einzige vom Volk
gewählte
Verfassungsorgane, sind als Entscheidungsträger somit nur ein Kosten-ohne Nutzen-Faktor.
In der Regel erarbeiten die Minister mit Lobbyisten einen Gesetzesvorschlag und stimmen diesen mit dem Kanzler, den anderen Ministern, mit den anderen Parteien ab. Danach wird das Gesetz
durchgewunken.
Die weisungsbefugten Minister und deren Staatssekretäre entscheiden außerdem, am Parlament und den Gesetzen
vorbei,
über interne Anweisungen an ihre Ministerien, direkt für das Land.
Die Parteispitzen der Koalition einigen sich auf den Kanzler. Der Kanzler wählt sein Kabinett, hat die Mehrheit im Parlament, meißt auch im Bundesrat. Er hat Einfluß auf Ministerien, Staatsbetriebe und damit Machtmonopol, welches sich über die
EU
international ausbreitet, ähnlich dem Feudalismus. Mit dem Staatsfunk und trauter Einigkeit mit Mediengiganten ist auch das Meinungsmonopol gesichert.
Die immer wieder auftretende Stimmrechtsabgabe (Placebo-Wahl) wird von den Medien als entscheidend ausgeschlachtet und ist mit den Koalitionsverhandlungen der einzige Unsicherheitsfaktor, wenn auch die Anzahl der Partei(en) für das politische System der Bundesrepublik Deutschland völlig unerheblich ist. Anders als das Parteienspektrum suggeriert, ist nach dem Parteiengesetz jede Partei gleich organisiert: Oben bleibt Oben, mitsamt den Problemen, wie Bestechung, Eigennutz, Inkompetenz, Versprechungen, etc., während Unten die Hoffnungen, Enttäuschungen und die Last der Entscheidungen beheimatet sind. Seltene Bürgerbegehren sind in ihren Auswirkungen auf Bedeutungslosigkeit gestutzt.
Wahlberechtigte, Minderheiten wie
Ausländer
und Kinder, sowie Umwelt und Zukunft tragen in jedem Fall die Konsequenzen.
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