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Bayern



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Bayern


Geschichte

Die Bamberger Verfassung von 1919 kannte schon Volksbegehren und -Entscheide zu Gesetzes- und Verfassungsänderungen, jedoch auch die beliebten Einschränkungen, wie Finanzen, Grenzen, Behördeneinrichtung und "dringende" Gesetze. Jedoch fanden diese Möglichkeiten dank Quorumm kaum Anwendung.
In der volksabgestimmten Verfassung 12/1946 gab es von Beginn an Elemente wie Volksentscheid zur Volksgesetzgebung, Verfassungsänderung und Abberufung des Parlaments! Einige Verfassungsväter (Hoegner, Nawiasky) verbrachten einige Jahre im Schweizer Exil und konnten ihre dortigen Erfahrungen diskussionslos in die Verfassung einbringen, über welche dann volksentschieden wurde.
1995 wurden durch Volksentscheid Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeführt. Bayern ist, mit seinen Möglichkeiten der Einflußnahme des Bürgers und der Anzahl dessen Nutzung, mit Abstand das demokratischste Bundesland.
Bayern trennt pfiffigerweise strittige Themenkomplexe in getrennte Teilabstimmungen.


Land


Art Ziel Hürden Ausschluß
Zulassungsantrag Volksbegehren 25.000 Unterschriften Finanzen
Volksbegehren Volksentscheid oder Gesetzesänderung 10% Unterschriften in Amtsstuben Finanzen
Volksentscheid Verfassungs- oder Gesetzesänderung Verfassung: 25% Zustimmungsquorum,
einfache Gesetze: kein Quorum!
Finanzen
obligatorisches Referendum Verfassungs- oder Gesetzesänderung  -  -

dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | Mill. Wahlberechtigte | Nichtwähler | Regierung pro Wahlberechtigte
15.09.2013 9,4 36,1 %             30,5 %
Im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Bei einem Antragsquorum von 1 Mill. Wahlberechtigten kann die Parlamentsauflösung (recall) begehrt werden. Entspricht das Parlament dem nicht, entscheidet das Volk in einfacher Mehrheit darüber.
Mit einer Popularklage kann jeder (auch Ausländer), im Gegensatz zur Bundes-Verfassungsklage, geltendes Recht dem Verfassungsrecht anpassen, auch wenn er persönlich nicht betroffen ist, sondern für sich das Gemeinwohl einsetzt.
Planungszellen mit Bürgergutachten haben keine bindende Wirkung. Die per Zufallsprinzip ausgewählten Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Der Streit 2013 um Studiengebühren offenbart ein Problem der Politiker mit Volksabstimmungen:
Die Staatsregierung legt dar, wir sind der Meinung des Volkes - dann stellt sich zwingend die Frage, warum schafft ihr sie dann nicht im Landtag ab. Oder wir legen dar, wir sind nicht der Meinung des Volkes - dann ist das eine Abstimmung über die bayerische Staatsregierung.

Parallel zur Landtagswahl 09/2013 wurde in Bayern über 5 obligatorische Volksentscheide positiv abgestimmt. Damit gab es eine um 6% höhere Wahlbeteiligung.



Gemeinden und Landkreise

Sowohl Kumulieren und Panaschieren, als auch Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte sind in den Kommunen üblich.
In der jährlichen Bürgerversammlung informiert der Bürgermeister über anstehende Themen. Für einen Bürgerantrag, einer Art Petition, braucht es 1% Unterschriften.


Art Ziel Hürden Ausschluß
Bürgerbegehren Bürgerentscheid Zulässigkeitsprüfung, Unterschriftenlisten 3-10% gestaffelt nach Einwohnerzahl  
Bürgerentscheid bindende Entscheidung Zustimmung der Mehrheit und 10-20% der Wahlberechtigten, gestaffelt nach Einwohnerzahl  


Ausblick
Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gescheitert an Nein-Stimmen
- gescheitert am Quorum
- war Erfolgreich
1968   christliche Volksschule   N
1991   Müllkonzept   N
1995   kommunaler Bürgerentscheid   E
1998   Staat ohne Senat   E
2010   Nichtraucherschutz   E
2019   Artenvielfalt  

Gescheiterte Abstimmungen, wie die christliche Schule und das Müllkonzept, wurden später teilweise trotzdem umgesetzt.

Die Bayrischen Möglichkeiten der Mitbestimmung funktionieren seit vielen Jahren sehr gut und können zahlreiche Erfolge vorweisen. Optimiert werden können Verfahren bei Volksbegehren, Fristen und Unterschriftszeiten und -lokalitäten. Kostenerstattung, analog zu Wahlkampfkostenerstattung, würden die Szenerie weiter beleben. Durch Rechtsvorbehalt des BayVerfG kann jeder Antrag auf Volksbegehren als unzulässig zurückgewiesen werden, was auch gern getan wird.
Mehr Demokratie (Bayern) und die ÖDP haben sich in Bayern besonders engagiert. Insgesamt ist eine Angleichung anderer Bundesländer und des Bundesrechts, in den Entscheidungsrechten der Bürger, am Bayrischen Modell wünschenswert. Trotzdem sind die Hürden noch viel zu hoch.
In München soll ab 2018 ein Bürgerhaushalt eingerichtet werden.