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Regional



Region Bayern



Bayern


Geschichte

Die Bamberger Verfassung von 1919 kannte schon Volksbegehren und -Entscheide zu Gesetzes- und Verfassungsänderungen, jedoch auch die beliebten Einschränkungen, wie Finanzen, Grenzen, Behördeneinrichtung und "dringende" Gesetze. Jedoch fanden diese Möglichkeiten dank Quorumm kaum Anwendung.
In der Verfassung 1946 gab es von Beginn an Elemente wie Volksentscheid zur Volksgesetzgebung, Verfassungsänderung und Abberufung des Parlaments. Einige Verfassungsväter (Hoegner, Nawiasky) verbrachte einige Jahre im Schweizer Exil und konnten ihre dortigen Erfahrungen diskussionslos in die Verfassung einbringen, über welche dann volksentschieden wurde.
1995 wurden durch Volksentscheid Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeführt. Bayern ist, mit seinen Möglichkeiten der Einflußnahme des Bürgers und der Anzahl dessen Nutzung, mit Abstand das demokratischste Bundesland.
Bayern trennt pfiffigerweise strittige Themenkomplexe in getrennte Teilabstimmungen.


Land

Art Ziel Hürden Ausschluß
Zulassungsantrag Volksbegehren 25.000 Unterschriften Finanzen
Volksbegehren Volksentscheid oder Gesetzesänderung 10% Unterschriften in Amtsstuben Finanzen
Volksentscheid Verfassungs- oder Gesetzesänderung Verfassung: 25% Zustimmungsquorum, einfache Gesetze: kein Quorum! Finanzen

Bei einem Antragsquorum von 1 Mill. Wahlberechtigten kann die Parlamentsauflösung (recall) begehrt werden. Entspricht das Parlament dem nicht, entscheidet das Volk in einfacher Mehrheit darüber.
Mit einer Popularklage kann jeder (auch Ausländer), im Gegensatz zur Bundes-Verfassungsklage, geltendes Recht dem Verfassungsrecht anpassen, auch wenn er persönlich nicht betroffen ist, sondern für sich das Gemeinwohl einsetzt.
Planungszellen mit Bürgergutachten haben keine bindende Wirkung. Die per Zufallsprinzip ausgewählten Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Gemeinden und Landkreise

Sowohl Kumulieren und Panaschieren, als auch Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte sind in den Kommunen üblich.
In der jährlichen Bürgerversammlung informiert der Bürgermeister über anstehende Themen. Für einen Bürgerantrag, einer Art Petition, braucht es 1% Unterschriften.


Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Bürgerbegehren Bürgerentscheid Zulässigkeitsprüfung, Unterschriftenlisten 3-10% gestaffelt nach Einwohnerzahl  
Bürgerentscheid bindende Entscheidung Zustimmung der Mehrheit und 10-20% der Wahlberechtigten, gestaffelt nach Einwohnerzahl  

Ausblick

Die Bayrischen Möglichkeiten der Mitbestimmung funktionieren seit vielen Jahren sehr gut und können zahlreiche Erfolge vorweisen. Optimiert werden können Verfahren bei Volksbegehren, Fristen und Unterschriftszeiten und -lokalitäten. Kostenerstattung wie Wahlkampfkostenerstattung würden die Szenerie weiter beleben. Durch Rechtsvorbehalt des BayVerfG kann jeder Antrag auf Volksbegehren als unzulässig zurückgewiesen werden, was auch gern getan wird.
Mehr Demokratie (Bayern) und die ÖDP haben sich in Bayern besonders engagiert. Insgesamt ist eine Angleichung anderer Bundesländer und des Bundesrechts, in den Entscheidungsrechten der Bürger, am Bayrischen Modell wünschenswert. Trotzdem sind die Hürden noch viel zu hoch.