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Regional
Geschichte
1946
wurde die Hessische Verfassung per obligatorischem Referendum
angenommen. Verfassungsänderungen unterliegen ebenfalls obligatorischem Referendum.
1956
sollte laut Volksbegehren Nassau und Rheinhessen angegliedert werden. Jedoch gab es die dazu nötige Volksabstimmung erst
1975
, nach 19 Jahren auch ohne Erfolg.
Seit
1993
kann der Bürgermeister und die Landräte direkt gewählt, sowie per Bürgerentscheid über Sachthemen abgestimmt werden.
Land
| Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
| Volksinitiative |
Volksbegehren |
3% Unterschriften, Gesetzesentwurf |
Verfassungsänderung, Haushalt, Besoldung, Abgaben |
| Volksbegehren |
Gesetzesänderung, Volksentscheid |
20% Unterschriften in Amtsstuben innert 14 Tage |
Verfassungsänderung, Haushalt, Besoldung, Abgaben |
| Volksentscheid |
Gesetzesänderung |
|
Verfassungsänderung, Haushalt, Besoldung, Abgaben |
Gemeinden und Ortsbezirke
Seit
1952
gab es immer wieder Vorstöße zu direkter Demokratie, die jedoch stets von den jeweils herrschenden Parteien abgelehnt wurden.
Doch wurde
1993
Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid
in den hessischen Gemeinden eingeführt, die Petitionen (fälschlicherweise Bürgerbegehren genannt) wurden gleichzeitig abgeschafft.
Viele unrentable Einrichtungen wurden aufgrund fehlender Rentabilität per Bürgerentscheid gestoppt und damit der Verschuldung entgegengewirkt.
| Art |
Ziel |
Hürden/Erleichterungen |
Ausschluß |
| Bürgerbegehren |
Gesetzesänderung, Bürgerentscheid |
10% Unterschriften, Deckungsvorschlag |
Negativkatalog |
| Bürgerentscheid |
Gesetzesänderung |
25% Beteiligung, 3 Jahre Bindung des Beschlusses |
Negativkatalog |
Ausblick
Es gibt Bestrebungen, eine neue
Verfassung
mit niedrigen Hürden auszuarbeiten, die jedoch von den Machtinhabern unterdrückt wurden. Da nach Koch's Alleinherrschaft die Grünen in das Parlament eingezogen sind, wollen sie
9/08
deutliche
Verbesserungen
für Bürgerbeteiligung durchsetzen. Das wird auch Zeit, denn Hessen liegt im Vergleich mit anderen Bundesländern ganz am Ende.
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