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Regional



Region Sachsen-Anhalt



Sachsen-Anhalt


Geschichte

Schon 1919 , noch unter preussischer Regentschaft, sah Volksbegehren und -entscheid vor. Auch die Verfassung von 1947 beinhaltete diese theoretische Möglichkeit. 1992 wurde die Verfassung beschlossen und 2005 mit, kaum spürbaren, Quorensenkungen überarbeitet.
Statistik


Land

Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Volksinitiative Anhörung, Landtag beschäftigt sich mit dem Thema, Volksbegehren 30.000 Unterschriften, Zulassungsprüfung  
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid 11% Unterschriften (innert 6 Monate), begründeter und entgültiger Gesetzesentwurf, Zulässigkeitsprüfung (10.000 Unterschriften oder vorgeschaltete Volksinitiative), Kostenerstattung bei Erfolg Finanzen, Ewigkeitsklausel
Volksentscheid Gesetzesänderung, Verfassungsänderung 25% Zustimmung, bei Verfassungsänderung 50% Zustimmung (2/3 der abgegebenen Stimmen) Finanzen, Ewigkeitsklausel - Landtag kann alles wieder rückgängig machen

Kommunen
Nach dem Volkskammerbeschluß von 1990
wurde in Sachsen-Anhalt 1993 die Möglichkeiten Bürger-antrag, -begehren, -entscheid, um die Direktwahl des Bürgermeisters und Anhörung erweitert. Ein gutes Praxisbeispiel für Verschleppung eins Bürgerentscheids, dem Kampf der Politiker gegen die Bürger, bietet der Ort Delitz.

Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Einwohnerantrag Gemeinderat beschäftigt sich mit dem Thema bis 5% Unterschriften  
Bürgerbegehren Gesetzesänderung (Beschluß), Bürgerentscheid bis 15% Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, ja/nein-Frage gefordert  
Bürgerentscheid Volksentscheid 25% Zustimmung  

Ausblick
Es gab nur eine gescheiterte Volksabstimmung "für ein Kinder und Jugendfreundliches Sachsen-Anhalt". Abgesehen von offensichtlich zu hohen Hürden, ist vollkommen uneinsehbar, dass der Landtag direktdemokratische Beschlüsse, gegen den Willen der Bürger, kippen darf.