Sachsen-Anhalt
Geschichte
Schon
1919
, noch unter preussischer Regentschaft, sah Volksbegehren und -entscheid vor. Auch die Verfassung von
1947
beinhaltete diese theoretische Möglichkeit.
1992
wurde die Verfassung beschlossen und
2005
mit, kaum spürbaren, Quorensenkungen überarbeitet.
Statistik
Land
Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
Volksinitiative |
Anhörung, Landtag beschäftigt sich mit dem Thema, Volksbegehren |
30.000 Unterschriften, Zulassungsprüfung |
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Volksbegehren |
Gesetzesänderung, Volksentscheid |
11% Unterschriften (innert 6 Monate), begründeter und entgültiger Gesetzesentwurf, Zulässigkeitsprüfung (10.000 Unterschriften oder vorgeschaltete Volksinitiative), Kostenerstattung bei Erfolg |
Finanzen, Ewigkeitsklausel |
Volksentscheid |
Gesetzesänderung, Verfassungsänderung |
25% Zustimmung,
bei Verfassungsänderung 50% Zustimmung (2/3 der abgegebenen Stimmen) |
Finanzen, Ewigkeitsklausel - Landtag kann alles wieder rückgängig machen |
dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | |
Mill. Wahlberechtigte | |
Nichtwähler | |
Regierung pro Wahlberechtigte |
13.03.2016 |
1,9 |
40,8 % |
|
|
|
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29,2 % |
Im
Vergleich
zu anderen Bundesländern.
Kommunen
Nach dem Volkskammerbeschluß von
1990
wurde in Sachsen-Anhalt
1993
die Möglichkeiten Bürger-antrag, -begehren, -entscheid, um die Direktwahl des Bürgermeisters und Anhörung erweitert. Ein gutes Praxisbeispiel für Verschleppung eins Bürgerentscheids, dem Kampf der Politiker gegen die Bürger, bietet der Ort
Delitz.
Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
Einwohnerantrag |
Gemeinderat beschäftigt sich mit dem Thema |
bis 5% Unterschriften |
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Bürgerbegehren |
Gesetzesänderung (Beschluß), Bürgerentscheid |
bis 15% Unterschriften, Zulässigkeitsprüfung, ja/nein-Frage gefordert |
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Bürgerentscheid |
Entscheidung |
25% Zustimmung |
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Ausblick
Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gescheitert an Nein-Stimmen
- gescheitert am Quorum
- war Erfolgreich
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Es gab nur eine gescheiterte Volksabstimmung "für ein Kinder und Jugendfreundliches Sachsen-Anhalt". Abgesehen von offensichtlich zu hohen Hürden, ist vollkommen uneinsehbar, dass der Landtag direktdemokratische Beschlüsse, gegen den Willen der Bürger, kippen darf.
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