Rheinland-Pfalz
Geschichte
Die Verfassung von
1947
sah zwar den Volksentscheid vor und wurde per Volksabstimmung abgesegnet,
hatte aber in dieser Hinsicht, dank restriktiver Hürden, nur theoretische Bedeutunng.
1991-2000
wurde von der Regierung die Kommunalverfassung reformiert, die Hürden gesenkt.
Eine Begriffsverwirrung entsteht mit dem sogenannten "qualifizierten" Volksbegehren, bei welchem 1/3 Parlamentarier das Volksbegehren beantragen und damit die Hürden halbieren.
Land
Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
Volksinitiative |
Behandlung im Landtag, Petitionsausschuß, bei Gesetzesentwurf Volksbegehren |
1% (30.000)Unterschriften innert 1 Jahr |
Finanzen, Abgaben, Besoldung |
Volksbegehren |
Gesetzesänderung, Verfassungsänderung, Landtagsauflösung, Volksentscheid |
begründeter, ausgeabeiteter Gesetzesentwurf, 300.000 Unterschriften innert 2 Monate beim Amt, 20.000 Unterschriften für Zulassungsverfahren (außer bei vorgeschalteter Initiative), Konkurrenzvorlage des Landtags |
Finanzen, Abgaben, Besoldung |
Volksentscheid |
Gesetzesänderung |
25% Beteiligung,
bei Verfassungänderung 50% Zustimmungsquorum |
Finanzen, Abgaben, Besoldung |
dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | |
Mill. Wahlberechtigte | |
Nichtwähler | |
Regierung pro Wahlberechtigte |
13.03.2016 |
3,1 |
29,6 % |
|
|
|
|
33,8 % |
Im
Vergleich
zu anderen Bundesländern.
Gemeinden
Direkte Demokratie auf Gemeindeebene
1993
wurde aufgewertet,
Petitionrecht (Einwohnerantrag) ist gegeben, genauso wie Bürgermeisterdirektwahl.
Einwohnerversammlungen dienen der Information der Einwohner; Einwohnerfragestunden können in öffentlichen Sitzungen gewährt werden; Kumulieren und Panaschieren gibt dem Wähler größeren Einfluß auf die Parteilisten/parteilose Kandidaten.
Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
Einwohnerantrag |
Anhörung |
2-5% Unterschriften (Einwohner ab 16 Jahre), Zulässigkeitsprüfung |
|
Bürgerbegehren |
Rechtsänderung, Bürgerentscheid |
bis zu 15%,nach absoluten Zahlen begrenzte, Unterschriften (bei kassatorischem -gegen Ratsbeschluß - Begehren innert 2 Monate), 3 Jahre Wiederholungssperre |
Positivkatalog: nur wichtige? Angelegenheiten, wie Gebietsänderungen und Änderung öffentlicher Einrichtungen; Negativkatalog: Haushalt, Bau, innere Rechtsverhältnisse, Bürgermeistergesetze; Kostendeckungsvorschlag, ja/nein gefordert, Zulässigkeitsprüfung |
Bürgerentscheid |
Gesetzesänderung |
30% Zustimmung |
s.o. |
Ausblick
Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gescheitert an Nein-Stimmen
- gescheitert am Quorum
- war Erfolgreich
|
Kostenerstattung fehlt. Einseitige Eintragungen beim Amt, mit kurzen Fristen, verbauen die Mitwirkung unnötig. Ungleichbehandlung der von unten initiierten Volksbegehren und denen der Parlamentarier ist tendenziös und muß beseitigt werden. Die Reform von
2000
ist weiter überarbeitungsbedürftig, da wegen der Hürden keine Initiative/Abstimmung absehbar ist. In den Gemeinden ist das Spektrum so gering und weitere Hürden so gewaltig, dass von Volksnähe nicht die Rede sein kann, eher von Prohibition.
2011
Der SPD-Fraktionschef Hering hat soviel Angst vorm Volk, dass er eine "unabhängige"(Umweltverbände, Unternehmer, Gewerkschaften, Kirchen) Bürgeragentu
gegen Manipulationen von Populisten, zwischenschalten möchte.
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