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Hamburg



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Hamburg


Geschichte


Seit 1921 gibt es ein obligatorisches Referendum in der Verfassung, welches im Rahmen der Gleichschaltung 1933 ausgesetzt und 1946 wieder in alter Fassung in Kraft getreten ist. 1952 wurde in der entgültigen Verfassung Volksbegehren und -entdscheid wieder gestrichen. Erst 1996 konnte sich, nach jahrelangem Hin und Her, Volksgesetzgebung in einem Gesetz manifestieren, welches 2001 , nach einem knapp verlorenen Volksentscheid, überarbeitet wurde.


Starre Landes- und Bezirkslisten, das Landesparlament heißt Bürgerschaft, die Regierung Senat mit Trennung von Amt und Senat (d.h. Senatsmitglieder dürfen nicht Bürgerschaftsmitglieder sein). Die Wähler haben nur je eine Stimme und können nur ihre Partei wählen, aber keine personelle Auswahl mehr vornehmen. Jetzt haben sie für beide Listen bis zu fünf Stimmen, die sie beliebig auf Kandidaten und Parteien verteilen können. Das ist nach den CDU-Plänen nur noch für 17 Bürgerschaftswahlkreise möglich. Doch auch hier müssen Kandiaten von hinteren Listenplätzen ein Drittel mehr Stimmen auf sich vereinen.
Petitionen brauchen 10.000 Unterschriften der (auch ausländischen)Einwohner.


Stadt und Land


Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksinitiative Gesetzesänderung, Volksbegehren 10.000 Unterschriften innert 6 Monate Haushalt, Abgaben, Tarife, Bezüge
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid 5% (62.000) der Wahlberechtigten innert 3 Monate Haushalt, Abgaben, Tarife, Bezüge
Volksentscheid Gesetzesänderung Informationsheft mit Stellungnahmen von Bürgerschaft und Initiatoren, 20% Beteiligung,
bei Verfassungsänderungen 50% Beteiligung und 30% Zustimmung, bei Erfolg 2 Jahre Karenzzeit
Haushalt, Abgaben, Tarife, Bezüge

dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | Mill. Wahlberechtigte | Nichtwähler | Regierung pro Wahlberechtigte
15.02.2015 1,3 43,1 %             23,3 %
Im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Besonders in Villenvierteln glaubt man durch Wahlen Einfluß zu nehmen.

Bei der 07/10 Schulreform läßt sich schön beobachten, wie die Machthaber (hier Schwarz/Grün) Volksinitiativen torpedieren, während Hinterbänkler (hier SPD) lieber Samthandschuhe anziehen. Hat aber nichts genützt. Die Reform wurde gekippt und O.v.Beust hat seinen Hut gezogen.




Bezirke

Per Evokation kann der Senat die, bei sowieso geringen Mitwirkungsmöglichkeiten, Entscheidungen an sich reißen. Es gibt Bürgerfragestunden, um Auskunft von der Bezirksverwaltung zu erhalten.


Art Ziel Hürden Ausschluß
Bürgerbegehren Entscheidung, Bürgerentscheid 2-3% Wahlberechtigte innert 6 Monate Haushalt, Personal
Bürgerentscheid Entscheidung Zulässigkeitsprüfung, Informationsheft von Bezirksversammlung und Initiatoren, Haushalt, Personal


Einen ganz neuen Aspekt an Demokratieverhinderungspolitik kann man am Beispiel IKEA erkennen. Hier wird ein Bürgerbegehren gegen ein Anderes ausgespielt. Statt die Kontrahenten direkt gegeneinander antreten zu lassen, wird der Bürger vorgeführt. Er soll sich nacheinander widersprechen.
Vor dem Bürgervotum 09/2013 überlegt sich Vattenfall einen Plan, die Kontrolle zur Energieversorgung trotz verlorenem Volksentscheid zu behalten.



Ausblick
Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gestoppt per Gericht
- gescheitert an Nein-Stimmen
- gescheitert am Quorum
- war Erfolgreich
1998   bezirklicher Bürgerentscheid   Q
1998   Hürden bei Volksbegehren   Q
2004   Privatisierung von Krankenhäusern   E
2004   Faires Wahlrecht   E
2010   Schulreform   E
2013   Energie-Netze   E
2014   Elbseilbahn   N
2015   NOlympia-2024   E
  Rettet den Volksentscheid   G

Das strittige neue Verhältnis-Wahlrecht, mit panaschieren und kumulieren, konnte 2004 per Volksentscheid durchgesetzt werden (gültig ab 2008). Jetzt zeigt sich, dank Ole, wieviel die Hamburger Volksgesetzgebung wert ist. CDU-Rebellen geben klein bei: Ole von Berlusconi missbraucht seine absolute Mehrheit, um das Wahlgesetz zu manipulieren
Die CDU hat den Widerstand doch gebrochen.
Ole von Berlusconi peitscht sein Wahlrecht durch.
Das sorgt für Unmut über Änderung bei der GAL


Seit der Novellierung der Mitbetimmungsmöglichkeiten, mit niedrigeren Hürden, wurden viele Gesetzesvorschläge eingebracht. Privatisierung von Krankenhäusern und der Wasserwirtschaft, Bildung in Beruf- und Hochschulen, Studiengebührenn waren wichtige Themen.
Dass Abgeordnete Bürgerbüros eröffnen und sich als Wahlkreisabgeordnete präsentieren, zeigt das gewandelte Bewußtsein. Direkte Demokratie wird, auch im Schatten der Wahlrechtsdiskussion, weiterhihn ein Thema sein. Doch noch ist das Mitbestimmung nicht gefestigt vor dem Zugriff der Machthaber (siehe auch Verfassungsurteil zum LBK-Verkauf mit zeitnaher Revidierung von Volksgesetzgebung).
Die schiere Anzahl der Abstimmungen legt eine Brief (Wahl)abstimmung nahe.
Zunächst muß aber die CDU-Aktion zur Wahlrechtsänderung vom Tisch. Es regt sich auch schon Widerstand.
Der Volksentscheid zum Thema Rettet den Volksentscheid ist an der 50% Hürde gescheitert. Doch 11/08 wurde endlich der entscheidende Durchbruch erreicht: Volksentscheide sollten hier endlich verbindlich sein. Das Verfassungsgericht sorgt jedenfalls nicht für Rechtssicherheit. In Hamburg sollen künftig 06/12 alle Akten von öffentlichem Belang kostenfrei online gestellt werden.
Nach der Olympia-Entscheidung 11/2015 will die SPD, FDP und Linke will das von Oben erteilte Bürgerschaftsreferendum ganz abschaffen.