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Regional
Geschichte
Laut Verfassung Artikel 2 und 68 kann die Bevölkerung durch Volksbegehren und Volksentscheid in die
Gesetzgebung
eingreifen. Seit
2002-2004
steht auch die Volksinitiative als direktdemokratisches Mittel zur Verfügung, sowie der kommunalpolitischen (Bürger-)Einwohnerantrag.
Land
| Art |
Ziel |
Hürden |
Ein/Ausschluß |
| Volksinitiative |
Befassung im Landtag |
0,5% Unterschriften (freie Sammlung) innert 2 Monate, Zulassungsantrag |
Zuständigkeit des Landtags |
| Zulassungsantrag |
Volksbegehren |
3.000 Unterschriften |
Zuständigkeit des Landtags |
| Volksbegehren |
Gesetzes-änderung/erlass, Volksentscheid |
8% Unterschriften innert 8 Wochen, 50% Zustimmung bei Verfassungsänderung, Kostenerstattung nur bei Erfolg |
Zuständigkeit des Landtags |
| Volksentscheid |
Gesetzebeschluß |
15% Zustimmung, ja/nein-Entscheidung gefordert |
Finanzen |
Bezirke
Bürgermeister und Landräte werden seit
1994-1999
direkt gewählt, nachdem sich in den 80ern Beamte und Politiker über die Doppelspitze ärgerten. Im gleichen Atemzug wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
eingeführt.
Einwohnerversammlungen und Einwohneranträge sind eher informeller Natur, wie z.B. in
Pforzheim.
Der Stadtrat in Köln hat sich
04/10
für eine Beschleunigung des Abstimmungsverfahrens zur des
Sanierung.
Opern- und Schauspielhauses geeinigt.
| Art |
Ziel |
Hürden/Erleichterungen |
Ausschluß |
| Bürgerbegehren |
Entscheidung, Bürgerentscheid |
Zulässigkeitsprüfung, 3-10% Unterschriften, Kostendeckungsvorschlag |
Rechtsverhältnisse |
| Bürgerentscheid |
Volksentscheid |
20% Zustimmungsquorum, ja/nein ist vorgeschrieben, Kostendeckungsvorschlag, Briefwahl |
Rechtsverhältnisse |
Ausblick
Niedrigere Hürden und weniger Ausschlüsse können die direkte Demokratie beleben. Doch die Volksinitiative zur
Diätenreform.
zeigt, dass allein schon die Drohung eines Volksentscheids sich regulierend und disziplinierend auf das Verhalten der Politiker auswirken kann. Wenn Nordrhein-Westfalen so weiter macht, wird das Bundesland das Rennen verlieren.
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