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direkte Demokratie

 
     

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Nordrhein-Westfalen



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Nordrhein-Westfalen


Geschichte

Laut Verfassung Artikel 2 und 68 kann die Bevölkerung durch Volksbegehren und Volksentscheid in die Gesetzgebung eingreifen. Seit 2002-2004 steht auch die Volksinitiative als direktdemokratisches Mittel zur Verfügung, sowie der kommunalpolitischen (Bürger-)Einwohnerantrag.


Land


Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksinitiative Befassung im Landtag 0,5% Unterschriften (freie Sammlung) innert 2 Monate, Zulassungsantrag Zuständigkeit des Landtags
Zulassungsantrag Volksbegehren 3.000 Unterschriften Zuständigkeit des Landtags
Volksbegehren Gesetzes-änderung/erlass, Volksentscheid 8% Unterschriften innert 8 Wochen, 50% Zustimmung bei Verfassungsänderung, Kostenerstattung nur bei Erfolg Zuständigkeit des Landtags
Volksentscheid Gesetzebeschluß 15% Zustimmung, ja/nein-Entscheidung gefordert,
Verfassungsänderung 50% Beteiligung bei 66% Zustimmung
Finanzen

dagegen die pauschale Legitimierung der Regierung in %
Wahltag | Mill. Wahlberechtigte | Nichtwähler | Regierung pro Wahlberechtigte
13.05.2012 13,5 42,0 %              29,2 %
Im Vergleich zu anderen Bundesländern.



Bezirke

Bürgermeister und Landräte werden seit 1994-1999 direkt gewählt, nachdem sich in den 80ern Beamte und Politiker über die Doppelspitze ärgerten. Im gleichen Atemzug wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid eingeführt.
Einwohnerversammlungen und Einwohneranträge sind eher informeller Natur, wie z.B. in Pforzheim.
Der Stadtrat in Köln hat sich 04/10 für eine Beschleunigung des Abstimmungsverfahrens zur des Sanierung. Opern- und Schauspielhauses geeinigt.
Auf kommunaler Ebene gab es bis 09/14 200 Bürgerentscheide in Nordrhein-Westfalen.

Art Ziel Hürden Ausschluß
Bürgerbegehren Entscheidung, Bürgerentscheid Zulässigkeitsprüfung, 3-10% Unterschriften, Kostendeckungsvorschlag Rechtsverhältnisse
Bürgerentscheid Entscheidung 20% Zustimmungsquorum, ja/nein ist vorgeschrieben, Kostendeckungsvorschlag, Briefwahl Rechtsverhältnisse



Ausblick
Volksentscheid über Begehren
- gescheitert an Prüfung
- gescheitert an Nein-Stimmen
- gescheitert am Quorum
- war Erfolgreich

Niedrigere Hürden und weniger Ausschlüsse können die direkte Demokratie beleben. Doch die Volksinitiative zur Diätenreform. zeigt, dass allein schon die Drohung eines Volksentscheids sich regulierend und disziplinierend auf das Verhalten der Politiker auswirken kann. Wenn Nordrhein-Westfalen so weiter macht, wird das Bundesland das Rennen verlieren.
Der NRW-Landtag hat beschlossen, die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken.
Die Abwahl(Recall mit 25% Quorum) des Duisburger OB Sauerland hat, da Personenwahl, nichts mit direkter Demokratie zu tun, führte aber zur Diskussion um dD.
Mit Open-NRW 05/13 kann laut Hannelore Kraft die repräsentative Demokratie im 21. Jahrhundert durchaus ein kleines Update verkraften. Dabei sollen nicht etwa die alten parlamentarischen Strukturen umgeworfen werden, sondern nur die "neuen" partizipativen Elementen ergänzt werden.