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direkte Demokratie

 
     

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Regional



Region Nordrhein-Westfalen



Nordrhein-Westfalen


Geschichte

Laut Verfassung Artikel 2 und 68 kann die Bevölkerung durch Volksbegehren und Volksentscheid in die Gesetzgebung eingreifen. Seit 2002-2004 steht auch die Volksinitiative als direktdemokratisches Mittel zur Verfügung, sowie der kommunalpolitischen (Bürger-)Einwohnerantrag.


Land

Art Ziel Hürden Ein/Ausschluß
Volksinitiative Befassung im Landtag 0,5% Unterschriften (freie Sammlung) innert 2 Monate, Zulassungsantrag Zuständigkeit des Landtags
Zulassungsantrag Volksbegehren 3.000 Unterschriften Zuständigkeit des Landtags
Volksbegehren Gesetzes-änderung/erlass, Volksentscheid 8% Unterschriften innert 8 Wochen, 50% Zustimmung bei Verfassungsänderung, Kostenerstattung nur bei Erfolg Zuständigkeit des Landtags
Volksentscheid Gesetzebeschluß 15% Zustimmung, ja/nein-Entscheidung gefordert Finanzen

Bezirke

Bürgermeister und Landräte werden seit 1994-1999 direkt gewählt, nachdem sich in den 80ern Beamte und Politiker über die Doppelspitze ärgerten. Im gleichen Atemzug wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid eingeführt.
Einwohnerversammlungen und Einwohneranträge sind eher informeller Natur, wie z.B. in Pforzheim.
Der Stadtrat in Köln hat sich 04/10 für eine Beschleunigung des Abstimmungsverfahrens zur des Sanierung. Opern- und Schauspielhauses geeinigt.

Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Bürgerbegehren Entscheidung, Bürgerentscheid Zulässigkeitsprüfung, 3-10% Unterschriften, Kostendeckungsvorschlag Rechtsverhältnisse
Bürgerentscheid Volksentscheid 20% Zustimmungsquorum, ja/nein ist vorgeschrieben, Kostendeckungsvorschlag, Briefwahl Rechtsverhältnisse

Ausblick
Niedrigere Hürden und weniger Ausschlüsse können die direkte Demokratie beleben. Doch die Volksinitiative zur Diätenreform. zeigt, dass allein schon die Drohung eines Volksentscheids sich regulierend und disziplinierend auf das Verhalten der Politiker auswirken kann. Wenn Nordrhein-Westfalen so weiter macht, wird das Bundesland das Rennen verlieren.