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direkte Demokratie

 
     

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Geschichte


Die erste Überlieferung, also mit dem Auftauchen der alphabetischen Schrift, eines demokratischen Losentscheids kommt von Saul im alten Testament. Er schreibt über Samuel, etwa 1000 v. Chr.


direkte Demokratie Zeitstrahl

Eine Übersicht zu den Ereignissen der Menschheitsgeschichte vom Jahr 750 v.Chr. in Englisch und von 1791 an in Deutsch bis Heute.



Solon brach, am Ende der Archaik, die Macht des Adels (Oligarchie) mit der Einteilung in Klassen nach Einkommen und der Teilhabe an Staatsangelegenheiten im Rat der 400.

508 v.Chr. schwächte Kleisthenis dem Beamtenrat und richtetete den Rat der 500 ein. Seine Mitglieder wurden für 1 Jahr gelost, um möglichen Machtmissbrauch entgegenzuwirken. Der 500er-Rat bereitete den Marktplatz für die fast wöchentlichen Volksversammlungenn vor, an denen, auf den Stadthügel Pnyx, mindestens 6.000 Bürger teilnahmen. Je 1/10 des Jahres standem dem Rat aus ihm geloste 50 ständige Vertreter vor; der Vorsitzende wurde täglich gewechselt. Perikles, ein berühmter Förderer der Demokratie, führte Tagegelder für arme Amtsinhaber ein. Verhandelt wurden bei den Volksversammlungen vornehmlich um die Versorgung, Sicherheit, Erbansprüche und Petitionen, die Kontrolle der Amtsinhaber, etc. Die Gemeinden verwalteten sich selbst. Die Gemeinden wurden in Regionen zusammengefasst, welche wiederum zu Phylien gehörten. Parthenon auf der Akropolis

Die Bürger der attischen Demokratie, alle griechischen Männer (Frauen, Kinder, Ausländer und Sklaven waren damals nicht stimmberechtigt) erhielten zuerst das Recht, die Arbeit der Beamten zu überprüfen und darüber zu richten. Nach und nach verlor sich die Macht der Beamten im eingeführten Losverfahren. Nur noch wenige Ämter, wie Militär, Finanzen, Wasserversorgung, welche spezielles Fachwissen benötigten, wurden durch Wahl vergeben. Die Gerichte, von Bürgern besetzt, wurden aufgewertet. Die Mehrheit der Anwesenden entschied und konnte u.A. schädliche Induviduen verbannen (Scherbengericht).

Alle Macht kam und blieb fast 200 Jahre beim Volk. Bei innenpolitischen Krisen 411-410 und 404-403 wurde die Demokratie eingefroren und durch eine Oligarchie ersetzt. Entscheidungen der Volksversammlung konnten vor Gericht gestellt und aufgehoben werden.
338 v.Chr. besiegten die Makedonier Griechenland (Athen und das darumliegende Attika). Sich daraus ableitende Gesellschaftsformen nennt man postdemokratisch. Die griechische Demokratie rückte erst wieder mit der französischen Revolution ins Blickfeld.

 
Vorsitzender
1 Tag
 
50 Vertreter
1/10 des Jahres
 
Rat der 500
1 Jahr
 
Volksversammlung
ca. wöchentlich
mind. 6.000 Vollbürger (Männer)
 
Volk
Vollbürger (über 30.000), Frauen, Kinder, Ausländer, Sklaven

Auch in Rom gab es, nach dem Abschluß der Ständekämpfe von 500 bis 290 v.Chr. Volksversammlungen, der römischen Männer. Sie hatten das Recht über gewählte Volkstribunen Gesetze einzubringen und danach über die vorgelegten Gesetze abzustimmen. Deren wahrer Einfluß ist aber umstritten. Wichtige Entscheidungen wurden vom Senat und anderen Organen getroffen. Seine Eroberungspolitik glänzte mehr in den Augen der Historiker und hatte mit seiner Mischverfassung einen größeren Einfluß als Griechenland.

Das nordische/germanische THING (gesprochen DING) ist, dank fehlender Schriftsprache, fast in Vergessenheit geraten. Der römische Schreiber Tacitus berichtete schon in seiner Germania, dass wichtige Angelegenheiten von der Volksversammlung geregelt worden seien. Diese Tradition pflegte man bis 1300 in Norddeutschland.
Zurückentwickelt zum Parlament hat sich das Thing in Dänemark, Schweden, Norwegen und Island zum Parlament. Weiterentwickelt hat sich die Landsgemeinde , als eine der ältesten und einfachsten Form der Demokratie, in der Schweiz. In Appenzell versammeln sich seit 1378 die Bürger auf dem Marktplatz, um über ihre Belange zu entscheiden.





Bereits 1291 schwörten die Bundesgenossen einen Eid (den Bundesbrief, nicht den legendären Rütlischwur,) sich einigen zu wollen und dazu keine höheren Instanzen oder Institutionen [außer Gott] anzuerkennen. In einer Art Befreiungstradition habe der gemeine Schweizer im 16. Jh. die Adligen mit Waffengewalt vertrieben, als Kollektiv deren Rechtsnachfolge angetreten und sich fortan selbst verwaltet und regiert.
1798 gab es, von Frankreich inspiriert, die Helvetische Revolution.
1868 entstand in Zürich, unter Führung Karl Bürkis, in Zürich eine Bewegung, die zur 3-stufigen Volksgesetzgebung führte.
Nachdem bis 1971-1990 nur 50 % der Schweizer Bürger mitentscheiden durften, fiel mit dem Frauenstimmrecht auch diese Hürde.

Nach der französichen Revolution 1789 konnte zunächst das Volk von der absolutistischen Herrschaft (Ancien Régime) befreit werden. Doch das, an die Amerikanische Verfassung angelehnte, repräsentative Demokratiemodell schafften die Jakobiner über den Nationalkonvent 1793 ab und errichteten unter Robespierre eine direktdemokratische Zentralgewalt. Um die ideale Regierung nach den Ideen Rousseau's zu erreichen, wurden bis 1794 tausende politisch Andersdenkende hingerichtet, was Freunde und Feinde der Revolution in ganz Europa entsetzte und daraufhin die Demokratiebewegung in Europa lähmte.

1848 bis 1891 lebte der Gedanke an direkte Gesetzgebung durch das Volk, angeregt von den Entwicklungen in Frankreich und Amerika, als naturnotwendige Folge der Repräsentativ-Verfassung, auch in der deutschen Arbeiterschaft, die sich aber ab 1887 von den antizentralistischen, syndikalistischen Jungen, aus denen schließlich die Gewerkschaft FVdG, später daraus die FAUD, eine dezentrale Gewerkschaft mit bis zu 150.000 Mitgliedern, entstand, trennten. Seitdem gibt es eine parlamentarische SPD und eine APO.
Nach dem 1. Weltkrieg konnten für kurze Zeit Arbeiter- und Soldaten- räte in Deutschland die Regierungsgewalt ausüben. Trotz der gern beschriebenen Parallelen zur direkten Demokratie, definierten sich die Räte nach dem Repräsentativsystem.
1910 wurde die Katalanische Gewerkschaft CNT mit anarchistischen Zügen gegründet. Der spanische Bürgerkrieg von 1936 bis 1939 beendete den Ausflug der Freiheit, mithilfe Hitlers, Stalins, Mussolini, sowie dem anarchistischen Sündenfall.





Verwirklicht wurden Teile der Volksgesetzgebung erst in der Weimarer Reichsverfassung , unglücklicherweise mit 50% Beteiligungsquorum (Bleibt zu Hause! > Boykott). Das Deutsche Historische Museum kommentiert Volksentscheide der Weimarer Republik von 1918-33. Alle Volksentscheide, Abstimmungen und Anträge dieser Zeit, gibt es hier.
Und übrigens, Hitler ist durch das Ermächtigungsgesetz über das Parlament, nicht, wie von Theodor Heuss suggeriert, über Volksentscheide an die Macht gekommen, auch wenn er fleissig am Rad gedreht hat. Hitlers erster Sieg war das Volksbegehren gegen den Young-Plan und konnte zur ersten Geste der Verbrüderung zwischen den konservativen Eliten und der kleinbürgerlichen Massenbewegung der NSDAP werden. Auch in Österreich hat er mit Propaganda und Volksabstimmung versucht, nachträglich den deutschen Einmarsch zu legitimieren. Das vorprogrammiertes Ergebnis dieser "Volksabstimmung" am 10. April 1938 von über 99 Prozent, ist wenig überraschend.

Weder die Verfassung, noch Institutionen oder Wahlverfahren sind in Deutschland demokratisch legitimiert. Dazu ist eine Verfassungsneuschöpfung notwendig. Auch Amtsträger wie Richter, Präsident, Kanzler, Minister, EU-Entscheider, etc. werden nicht, wie es der Gedanke der Gewaltenteilung nahelegt, vom Volk bestimmt, sondern zentral ausgewählt.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde nicht, wie uns seine Präambel glauben machen will, vom Volk eingesetzt, sondern ist aus den Mißdeutungen des Parlamentarischen Rates (oder aus Verlegenheit/Angst vor dem Volksbegehren zur deutschen Einheit) - als Kompromiß zwischen den Alliierten, den Ministerpräsidenten und den Parteiführern - entstanden.
Laut Artikel 20 / 2, gestützt durch Artikel 79 / 3, geht alle Staatsgewalt vom Volke aus, auch wenn Artikel 29 nur Grenzänderungen vorsieht, schließt er sonstige Themen nicht aus. Da stellt sich die Frage, wieso es für bundersweite Volksabstimmungen eine Grundgesetzänderung braucht. Ein Gesetz mit einfacher Mehrheit oder nur eine Durchführungsbestimmung reichte aus, so man es wollte. Möglichkeiten, per Volksentscheid etwas zu ändern, bestehen in der Neugliederung des Bundesgebietes oder, wie in Artikel 146 festgelegt, der zur deutschen Einheit, dank Schäuble, schnell noch in "totes Recht" umgewandelt wurde. Eine neue Verfassung muß vom Volk, möglichst jeder einzelne Artikel nach voriger Diskussion, als Volksentscheid beschlossen werden.
In der DDR-Verfassung , Artikel 21/2, sollte das Volk zwar in Abstimmungen ihren Willen bekunden können, hatte jedoch keine Möglichkeit diese herbeizuführen. Die 5 zustandegekommenen Volksentscheide waren allesamt staatsgelenkt. 04/90 wurde der neue Verfassungsentwurf der DDR, mit ausdrücklicher Möglichkeit zur Volksabstimmung, vorgelegt und wenig später, zugunsten des Beitritts, abgelehnt. Etwas später wurden in Kommunalverfassungen Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Landesverfassungen aufgenommen. 10/89 gab es einen Tagesausflug zur Dorfrepublik Rüterberg.

Leider gibt es keine Sondermarke der Post zur 2. Saarabstimmung 1955. Abstimmungen schauen im Saarland und Umgebung unter dem Namen Cisrhenanische Föderation auf eine längere 1798 Tradition. Bundespräsident Köhler hat, angesichts des Erfolges der letzten Abstimmung, für mehr direkte Demokratie auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene plädiert.
In den 70ern gab es Neue soziale Bewegungen, auch als APO bekannt, die radikaldemokratische Forderungen mit anderen politischen Forderungen verbanden. Mit Gründung der Grünen wurde die Bewegung institutionalisiert und Forderungen zugunsten pragmatischer Politikkonzepte über Bord geworfen.

Von der Koalitionsvereinbarung zur Gesetzesvorlage für direkte Demokratie auf Bundesebene gab es schon 2002 einen Vorstoß.
Nachdem die Quoren hochgesetzt, ungeliebte Themen, wie Haushalts- und Außenpolitik ausgenommen wurden, versuchte Rot-Grün erneut eine 09/04 Grundgesetzänderung durchzusetzen. Referendumsgegner Schröder hatte deshalb Referendumsgegner Fischer die Aufgabe übertragen, bis Ende 2004 , vor allem die CDU (welche mal über den Türkei-Beitritt und die EU-Verfassung volksabstimmen wollte) von der Mitbestimmung der Wähler zu überzeugen. Das funktionierte erwartungsgemäß nicht.
Später 02/05 hatte sich herauskristalllisiert, dass ein Gesetzesvorschlag, wenn überhaupt, frühestens im Juni 2005, ohne EU-Verfassung, eingereicht wird. Doch wieder wurde eine Chance vertan. In den Koalitionsverhandlungen 10/05 wurde die, in der SPD-Spitze ungeliebte, direkte Demokratie gegen die Sicherungshaft eingetauscht. Und damit endet vorerst die derzeitige deutsche direktdemokratische Geschichte. Nur auf Länderebene wurden kleine Erfolge erzielt.

Aktueller 10/05 Stand in der Schweiz ist die Online/SMS-Abstimmung. Bitte treffen Sie jetzt Ihre Entscheidung (Test). Das Parlament wird 2007 über die schrittweise Einführung entscheiden. 2010 wiederum gibt es schon Gegenbewegung.

Ausblick: Die 3sat-Redaktion nano hat einen vorsichtigen Versuch unternommen, die Demokratieentwicklung zum Jahre 2025 abzuschätzen. Die Staaten sind auf dem Weg zur Weltdemokratie.


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