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Wissen
Die erste Überlieferung, also mit dem Auftauchen der alphabetischen Schrift, eines demokratischen
Losentscheids
kommt von
Saul
im alten Testament. Er schreibt über Samuel, etwa
1000 v. Chr.
Eine Übersicht zu den Ereignissen der Menschheitsgeschichte vom Jahr
750 v.Chr.
in
Englisch
und von
1791
an in
Deutsch
bis Heute.
Solon brach, am Ende der
Archaik,
die Macht des Adels (Oligarchie) mit der Einteilung in Klassen nach Einkommen und der Teilhabe an Staatsangelegenheiten im Rat der 400.
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508 v.Chr.
schwächte Kleisthenis dem
Beamtenrat
und richtetete den
Rat der 500
ein. Seine Mitglieder wurden für 1 Jahr
gelost,
um möglichen Machtmissbrauch entgegenzuwirken. Der 500er-Rat bereitete den
Marktplatz
für die fast wöchentlichen
Volksversammlungenn
vor, an denen, auf den Stadthügel Pnyx, mindestens 6.000 Bürger teilnahmen. Je 1/10 des Jahres standem dem Rat aus ihm geloste 50 ständige Vertreter vor; der Vorsitzende wurde täglich gewechselt.
Perikles,
ein berühmter Förderer der Demokratie, führte
Tagegelder
für arme Amtsinhaber ein. Verhandelt wurden bei den Volksversammlungen vornehmlich um die Versorgung, Sicherheit, Erbansprüche und Petitionen, die Kontrolle der Amtsinhaber, etc. Die
Gemeinden
verwalteten sich selbst. Die Gemeinden wurden in
Regionen
zusammengefasst, welche wiederum zu Phylien gehörten.
Die Bürger der attischen Demokratie, alle griechischen Männer (Frauen, Kinder, Ausländer und Sklaven waren damals nicht stimmberechtigt) erhielten zuerst das Recht, die Arbeit der Beamten zu überprüfen und darüber zu richten. Nach und nach verlor sich die Macht der Beamten im eingeführten Losverfahren. Nur noch wenige Ämter, wie Militär, Finanzen, Wasserversorgung, welche spezielles Fachwissen benötigten, wurden durch Wahl vergeben. Die Gerichte, von Bürgern besetzt, wurden aufgewertet. Die Mehrheit der Anwesenden entschied und konnte u.A. schädliche Induviduen verbannen (Scherbengericht).
Alle Macht kam und blieb fast 200 Jahre beim Volk. Bei innenpolitischen Krisen
411-410
und
404-403
wurde die Demokratie eingefroren und durch eine Oligarchie ersetzt. Entscheidungen der Volksversammlung konnten vor Gericht gestellt und aufgehoben werden.
338 v.Chr.
besiegten die Makedonier
Griechenland
(Athen und das darumliegende Attika). Sich daraus ableitende Gesellschaftsformen nennt man postdemokratisch. Die griechische Demokratie rückte erst wieder mit der französischen Revolution ins Blickfeld.
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Vorsitzender
1 Tag
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50 Vertreter
1/10 des Jahres
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Rat der 500
1 Jahr
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Volksversammlung
ca. wöchentlich
mind. 6.000 Vollbürger (Männer)
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Volk
Vollbürger (über 30.000), Frauen, Kinder, Ausländer, Sklaven
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Auch in
Rom
gab es, nach dem Abschluß der Ständekämpfe von
500 bis 290 v.Chr.
Volksversammlungen,
der römischen Männer. Sie hatten das Recht über gewählte Volkstribunen Gesetze einzubringen und danach über die vorgelegten Gesetze abzustimmen. Deren wahrer Einfluß ist aber umstritten. Wichtige Entscheidungen wurden vom Senat und anderen Organen getroffen. Seine Eroberungspolitik glänzte mehr in den Augen der Historiker und hatte mit seiner Mischverfassung einen größeren Einfluß als Griechenland.
Das nordische/germanische
THING
(gesprochen DING) ist, dank fehlender Schriftsprache, fast in Vergessenheit geraten. Der römische Schreiber Tacitus berichtete schon in seiner Germania, dass wichtige Angelegenheiten von der Volksversammlung geregelt worden seien. Diese Tradition pflegte man bis
1300
in
Norddeutschland.
Zurückentwickelt zum Parlament hat sich das Thing in Dänemark, Schweden, Norwegen und Island zum Parlament. Weiterentwickelt hat sich die
Landsgemeinde
, als eine der ältesten und einfachsten Form der Demokratie, in der Schweiz. In Appenzell versammeln sich seit
1378
die Bürger auf dem Marktplatz, um über ihre Belange zu entscheiden.
↑
Bereits
1291
schwörten die Bundesgenossen einen Eid (den
Bundesbrief,
nicht den legendären
Rütlischwur,)
sich einigen zu wollen und dazu keine höheren Instanzen oder Institutionen [außer Gott] anzuerkennen.
In einer Art
Befreiungstradition
habe der gemeine
Schweizer
im
16. Jh.
die Adligen mit Waffengewalt vertrieben, als Kollektiv deren Rechtsnachfolge angetreten und sich fortan selbst verwaltet und regiert.
1798
gab es, von Frankreich inspiriert, die
Helvetische Revolution.
1868
entstand in Zürich, unter Führung Karl Bürkis, in Zürich eine Bewegung, die zur 3-stufigen Volksgesetzgebung führte.
Nachdem bis
1971-1990
nur
50 %
der Schweizer Bürger mitentscheiden durften, fiel
mit dem
Frauenstimmrecht
auch diese
Hürde.
Nach der
französichen Revolution
1789
konnte zunächst das Volk von der absolutistischen Herrschaft (Ancien Régime) befreit werden. Doch das, an die Amerikanische Verfassung angelehnte, repräsentative Demokratiemodell schafften die
Jakobiner
über den Nationalkonvent
1793
ab und errichteten unter Robespierre eine direktdemokratische Zentralgewalt. Um die
ideale Regierung
nach den Ideen Rousseau's zu erreichen, wurden bis
1794
tausende politisch Andersdenkende hingerichtet, was Freunde und Feinde der Revolution in ganz Europa entsetzte und daraufhin die Demokratiebewegung in Europa lähmte.
1848
bis
1891
lebte der Gedanke an direkte Gesetzgebung durch das Volk, angeregt von den Entwicklungen in
Frankreich
und Amerika, als naturnotwendige Folge der Repräsentativ-Verfassung, auch in der deutschen
Arbeiterschaft,
die sich aber ab
1887
von den antizentralistischen,
syndikalistischen
Jungen,
aus denen schließlich die Gewerkschaft FVdG, später daraus die FAUD, eine dezentrale Gewerkschaft mit bis zu 150.000 Mitgliedern, entstand, trennten. Seitdem gibt es eine parlamentarische SPD und eine APO.
Nach dem 1. Weltkrieg konnten für kurze Zeit Arbeiter- und Soldaten-
räte
in
Deutschland
die Regierungsgewalt ausüben. Trotz der gern beschriebenen
Parallelen
zur direkten Demokratie, definierten sich die Räte nach dem Repräsentativsystem.
1910
wurde die Katalanische Gewerkschaft CNT mit anarchistischen Zügen gegründet. Der
spanische Bürgerkrieg
von
1936 bis 1939
beendete den Ausflug der Freiheit, mithilfe Hitlers, Stalins, Mussolini, sowie dem anarchistischen
Sündenfall.
↑
Verwirklicht wurden Teile der Volksgesetzgebung erst in der
Weimarer Reichsverfassung
, unglücklicherweise mit 50% Beteiligungsquorum (Bleibt zu Hause! > Boykott). Das Deutsche Historische Museum
kommentiert
Volksentscheide der Weimarer Republik von
1918-33.
Alle Volksentscheide, Abstimmungen und Anträge dieser Zeit, gibt es
hier.
Und übrigens, Hitler ist durch das
Ermächtigungsgesetz
über das Parlament, nicht, wie von
Theodor Heuss
suggeriert, über
Volksentscheide
an die Macht gekommen, auch wenn er fleissig am Rad gedreht hat. Hitlers
erster Sieg
war das Volksbegehren gegen den Young-Plan und konnte zur ersten Geste der Verbrüderung
zwischen den konservativen Eliten und der kleinbürgerlichen Massenbewegung der NSDAP werden.
Auch in Österreich hat er mit
Propaganda und Volksabstimmung
versucht, nachträglich den deutschen Einmarsch zu legitimieren. Das vorprogrammiertes Ergebnis dieser "Volksabstimmung" am
10. April 1938
von über 99 Prozent, ist wenig überraschend.
Weder die Verfassung, noch Institutionen oder Wahlverfahren sind in Deutschland demokratisch legitimiert. Dazu ist eine Verfassungsneuschöpfung notwendig. Auch Amtsträger wie Richter, Präsident, Kanzler, Minister, EU-Entscheider, etc. werden nicht, wie es der Gedanke der Gewaltenteilung nahelegt, vom Volk bestimmt, sondern zentral
ausgewählt.
Das
Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland
wurde nicht, wie uns seine
Präambel
glauben machen will, vom Volk eingesetzt, sondern ist aus den Mißdeutungen des
Parlamentarischen Rates
(oder aus Verlegenheit/Angst vor dem
Volksbegehren zur deutschen Einheit)
- als Kompromiß zwischen den Alliierten, den Ministerpräsidenten und den Parteiführern -
entstanden.
Laut Artikel
20 / 2,
gestützt durch Artikel
79 / 3,
geht alle Staatsgewalt vom Volke aus, auch wenn Artikel
29
nur Grenzänderungen vorsieht, schließt er sonstige Themen nicht aus.
Da stellt sich die Frage, wieso es für bundersweite Volksabstimmungen eine Grundgesetzänderung braucht. Ein
Gesetz
mit einfacher Mehrheit oder nur eine Durchführungsbestimmung reichte aus, so man es wollte.
Möglichkeiten, per Volksentscheid etwas zu ändern, bestehen in der
Neugliederung des Bundesgebietes
oder, wie in Artikel
146
festgelegt, der zur
deutschen Einheit,
dank
Schäuble,
schnell noch in "totes Recht"
umgewandelt
wurde.
Eine neue Verfassung muß vom Volk, möglichst jeder einzelne Artikel nach voriger Diskussion, als Volksentscheid
beschlossen
werden.
In der
DDR-Verfassung
, Artikel 21/2, sollte das Volk zwar in Abstimmungen ihren Willen bekunden können, hatte jedoch keine Möglichkeit diese herbeizuführen. Die 5 zustandegekommenen Volksentscheide waren allesamt staatsgelenkt.
04/90
wurde der neue Verfassungsentwurf der DDR, mit ausdrücklicher
Möglichkeit
zur
Volksabstimmung,
vorgelegt und wenig später, zugunsten des Beitritts, abgelehnt.
Etwas später wurden in Kommunalverfassungen Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Landesverfassungen aufgenommen.
10/89
gab es einen Tagesausflug zur
Dorfrepublik Rüterberg.
Leider gibt es
keine Sondermarke
der Post zur 2.
Saarabstimmung
1955.
Abstimmungen schauen im Saarland und Umgebung unter dem Namen
Cisrhenanische Föderation
auf eine längere
1798
Tradition.
Bundespräsident
Köhler
hat, angesichts des Erfolges der letzten Abstimmung, für mehr direkte Demokratie auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene plädiert.
In den
70ern
gab es
Neue soziale Bewegungen,
auch als APO bekannt, die radikaldemokratische Forderungen mit anderen politischen Forderungen verbanden. Mit Gründung der Grünen wurde die Bewegung institutionalisiert und Forderungen zugunsten pragmatischer Politikkonzepte über Bord geworfen.
Von der Koalitionsvereinbarung zur
Gesetzesvorlage
für direkte Demokratie auf Bundesebene gab es schon
2002
einen Vorstoß.
Nachdem die Quoren hochgesetzt, ungeliebte Themen, wie Haushalts- und Außenpolitik
ausgenommen wurden, versuchte Rot-Grün erneut eine
09/04
Grundgesetzänderung
durchzusetzen. Referendumsgegner
Schröder
hatte deshalb Referendumsgegner Fischer die Aufgabe übertragen, bis Ende
2004
, vor allem die CDU (welche mal über den Türkei-Beitritt und die EU-Verfassung volksabstimmen wollte) von der Mitbestimmung der Wähler zu überzeugen. Das funktionierte erwartungsgemäß nicht.
Später
02/05
hatte sich herauskristalllisiert, dass ein Gesetzesvorschlag, wenn überhaupt, frühestens im
Juni 2005,
ohne EU-Verfassung, eingereicht wird. Doch wieder wurde eine Chance vertan. In den Koalitionsverhandlungen
10/05
wurde die, in der SPD-Spitze
ungeliebte,
direkte Demokratie gegen die
Sicherungshaft
eingetauscht. Und damit endet vorerst die derzeitige deutsche direktdemokratische Geschichte. Nur auf
Länderebene
wurden kleine Erfolge erzielt.
Aktueller
10/05
Stand
in der Schweiz ist die Online/SMS-Abstimmung. Bitte treffen Sie
jetzt
Ihre Entscheidung (Test). Das
Parlament
wird
2007
über die schrittweise Einführung entscheiden.
2010
wiederum gibt es schon
Gegenbewegung.
Ausblick:
Die 3sat-Redaktion
nano
hat einen vorsichtigen Versuch unternommen, die Demokratieentwicklung zum Jahre
2025
abzuschätzen. Die Staaten sind auf dem Weg zur Weltdemokratie.
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