Wir sind das Volk



Das Grundgesetz Artikel 146 erwartet eindeutig eine Volksabstimmung über das Inkrafttreten einer Verfassung.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Es gab schon früher Versuche dieses Recht einzuklagen.

Dabei sollten die Parteien und die Regierung verpflichtet werden die Volksabstimmung durchzuführen. Das liegt aber gar nicht im Interesse der Parteien und auch das Verfassungsgericht, von den Parteien eingesetzt, hat Angst um seine eigene Machtposition.
Mit dem Einigungsvertrag wurde Artikel 146, praktisch außer Kraft gesetzt, da die DDR beigetreten ist und Wiedervereinigung Deutschlands auf dem Papier umgangen wurde.


Aber wie der Wortlaut sagt, ist es Sache des Volkes eine Volksbstimmung zur neuen Verfassung durchzuführen. Es liegt also in unserer Hand eine Verfassung auszuarbeiten und die Abstimmung dazu durchzuführen.




Folgende Änderungen sind meiner Meinung nach notwendig:
1. Neben der Meinungsfreiheit gehört die Entscheidungsfreiheit zu den Grundrechten
2. Da Parteien nur unzulänglich informieren und Macht ausüben, werden Sie gestrichen und alternative Politik mit fachspezifischen Einzelpolitikern tritt an ihre Stelle
3. Kinder erhalten Wahl- und Stimmrecht. Dieses wird bis 18 von ihren Eltern ausgeübt. Obwohl, bei den Geburtenraten (der Egoismus frisst grad seine eigenen Kinder) ist das sicher nicht nötig.

Weitere Vorschläge können hier oder hier eingereicht werden.



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