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Regional



Region Mecklemburg-Vorpommern



Mecklenburg-Vorpommern


Geschichte

Der Landtag setzte 1990 eine Verfassungskommission ein, der auch Nicht-Parlamentarier und die APO angehörten. 1994 wurde der Kompromiss mit einfacher Mehrheit angenommen. Seit 1998 erfolgt die Wahl der Bürgermeister direkt und auch eine Abwahl ist möglich.
Für Fristen, Kosten, etc. gibt es ein eigenes Volksabstimmungsgesetz.


Land

Art Ziel Hürden Ausschluß
Volksinitiative Gesetzesänderung, Volksbgehren, Befassung im Landtag 15.000 Unterschriften, freiwilliger ansatzweiser Gesetzesentwurf Haushalt, Abgaben, Besoldung
Volksbegehren Gesetzesänderung, Volksentscheid 140.000 Unterschriften (ca.10%), Volksinitiative ist nicht zwingende Vorraussetzung, ausgearbeiteter und begründeter Gesetzesentwurf, freie Stimmensammlung (ohne Fristen) und mögliche Sammlung in Amtsstuben (innert 2 Monate) Haushalt, Abgaben, Besoldung
Volksentscheid Gesetzesänderung 1/3 Zustimmung, Konkurrenzvorlage, bei Verfassungsänderung 1/2 Zustimmung Haushalt, Abgaben, Besoldung

Bezirke

Landräte und Bürgermeister werden direkt gewählt. Soll sich der Rat mit einem Thema befassen, kann man mit 2.000 - 5% Unterschriften (ab 14 Jahre) einen Einwohnerantrag stellen oder man nutzt fakultativeFragestunden und Einwohnerversammlungen..


Art Ziel Hürden/Erleichterungen Ausschluß
Bürgerbegehren Verhaltensänderung, Bürgerentscheid 4.000 -10% Unterschriften, bei kassatorischem Begehren (gegen Beschluß einer Gemeindevertretung) 6-Wochen-Frist, sonst keine Fristen Haushalt, Abgaben, Besoldung, Verwaltungsorganisation, Bauanträge
Bürgerentscheid Gesetzesänderung 50% Beteiligung Haushalt, Abgaben, Besoldung, Verwaltungsorganisation, Bauanträge

Ausblick

Eine hohe Zahl der Volksinitiativen beweist, dass niedrige Hürden ein hohes Engagement der Bevölkerung bei eigenen Angelegenheiten auslösen. Mit der Möglichkeit der Verfassungsänderung sind auch bei den anderen Formen direkter Demokratie die Hürden zu senken.