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Regional
Geschichte
Der Landtag setzte
1990
eine Verfassungskommission ein, der auch Nicht-Parlamentarier und die APO angehörten.
1994
wurde der Kompromiss mit einfacher Mehrheit angenommen. Seit
1998
erfolgt die Wahl der Bürgermeister direkt und auch eine Abwahl ist möglich.
Für Fristen, Kosten, etc. gibt es ein eigenes
Volksabstimmungsgesetz.
Land
| Art |
Ziel |
Hürden |
Ausschluß |
| Volksinitiative |
Gesetzesänderung, Volksbgehren, Befassung im Landtag |
15.000 Unterschriften, freiwilliger ansatzweiser Gesetzesentwurf |
Haushalt, Abgaben, Besoldung |
| Volksbegehren |
Gesetzesänderung, Volksentscheid |
140.000 Unterschriften (ca.10%), Volksinitiative ist nicht zwingende Vorraussetzung, ausgearbeiteter und begründeter Gesetzesentwurf, freie Stimmensammlung (ohne Fristen) und mögliche Sammlung in Amtsstuben (innert 2 Monate) |
Haushalt, Abgaben, Besoldung |
| Volksentscheid |
Gesetzesänderung |
1/3 Zustimmung, Konkurrenzvorlage, bei Verfassungsänderung 1/2 Zustimmung |
Haushalt, Abgaben, Besoldung |
Bezirke
Landräte und Bürgermeister werden direkt gewählt. Soll sich der Rat mit einem Thema befassen, kann man mit 2.000 - 5% Unterschriften (ab 14 Jahre) einen Einwohnerantrag stellen oder man nutzt fakultativeFragestunden und Einwohnerversammlungen..
| Art |
Ziel |
Hürden/Erleichterungen |
Ausschluß |
| Bürgerbegehren |
Verhaltensänderung, Bürgerentscheid |
4.000 -10% Unterschriften, bei kassatorischem Begehren (gegen Beschluß einer Gemeindevertretung) 6-Wochen-Frist, sonst keine Fristen |
Haushalt, Abgaben, Besoldung, Verwaltungsorganisation, Bauanträge |
| Bürgerentscheid |
Gesetzesänderung |
50% Beteiligung |
Haushalt, Abgaben, Besoldung, Verwaltungsorganisation, Bauanträge |
Ausblick
Eine hohe Zahl der Volksinitiativen beweist, dass niedrige Hürden ein hohes Engagement der Bevölkerung bei eigenen Angelegenheiten auslösen. Mit der Möglichkeit der Verfassungsänderung sind auch bei den anderen Formen direkter Demokratie die Hürden zu senken.
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