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Deutschland



Vergleich Fazit Verfassung
Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Thüringen Bayern Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nordrhein-Westfalen deutsche Bundesländer
Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Sachsen
Bayern Hamburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt
Berlin Hessen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Thüringen



Vergleich


Deutschland ist ein direktdemokratisches Entwicklungland. Auf nationaler Ebene wird jegliche Bürgerbeteiligung geblockt. Vor einem internen Vergleich der Bundesländer eine minarette Nabelschau zur Einstellung der Eliten zu Volksentscheiden aus Schweizer Sicht.

Gegenüber dem Bundesrecht gibt es in den Regionen durchaus plebiszitäre Elemente. Insgesamt waren bis 3/09 von 4642 eingeleiteten Bürgerbegehren auf Gemeindeebene 1136 erfolgreich. Von den bis dahin 300 bundeslandweiten Initiativen haben es gerade mal 15 zum Volksentscheid geschafft, wovon 5 am Quorum gescheitert sind und 3 Weitere ignoriert wurden. Grundsätzlich gibt es aber bei regionalen Verfassungsänderungen Volks-/Bürgerentscheide.

Während Bayern im deutschen Volksentscheid-Ranking den Spitzeplatz erreicht, blieb Berlin bislang Schlußlicht. Berlin will aber vorpreschen (ist sich aber noch uneins) und möchte Hamburg überholen (die CDU beweisst hier viel Kreativität - Ignorieren, Verändern, Verfälschen, Verhindern, Ausbremsen, Verklagen), während sich in Nordrhein-Westfalen selbst die CDU mit der FDP, in den Kommunen, zu Mitbestimmung anschickt.
Welch Überraschung: die Menge an Bürgerbeteiligung verhält sich umgekehrt proportional zu den Hürden.
In Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen gab es bis 2010 noch keine Volksentscheide.

Laufende oder in den letzten Monaten abgeschlossene Volksabstimmungen und Volksbegehren in Deutschland. Vaterstätten stimmt 5/09 über die Einführung deutschlandweiter Volksentscheide ab.

Bis 2010 wurden in Deutschland ca. 5.000 kommunale Bürgerbegehren eingeleitet, von denen 2.000 mehr oder weniger erfolgreich waren.

Trotz aller Fortschritte ist das Ergebnis ernüchternd: 36 Referenden, davon 13 "von unten“ ausgelöste Volksentscheide (Bayern 5, Hamburg 4, Schleswig-Holstein 2, Sachsen 1, Sachsen-Anhalt 1) durch 185 Volksinitiativen/Volksbegehren 1946-2006. 2/3 der Volksbegehren scheitern schon in der ersten Stufe an Quoren, Themenausschlüssen, Fristen. Die Daten zu Volksbegehren und -entscheiden werden immer gründlicher recherchiert, was aber an der Distanz der Politikern zu den Wählern nichts ändert.

Die Schacherei führender Politiker bei der Föderalismusreform treibt seine Blühten (Elbien, Mitteldeutschland, Preussen), wobei der GG-Artikel 29 eher stört, manchmal auch funktionalisiert wird.
Bürgereinfluß auf Wahllisten (kumulieren, panaschieren) und Bürgermeisterdirektwahlen werden gerne von Leuten, die um "ein bißchen mehr" Demokratie betteln, als direktdemokratische Verfahren bezeichnet und werden hier, der Vollständigkeit halber, mitaufgeführt.

Ein Problem regionaler Abstimmungen ist das Floriansprizip, wenn großflächige Änderungen akzeptiert werden, nur nicht vor der eigenen Haustür.

Das Projekt bürgerorientierte Kommune der Bertelsmann Stiftung, hat seine Arbeit eingestellt, aber es gibt ja noch den Bürgerhaushalt der Bundeszentrale für politische Bildung.