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Der Koalitionsvertrag 2002   

              31,4% + 5,5% der Wahlberechtigten



Demokratische Beteiligungsrechte und Datenschutz

Wir wollen die demokratische Teilhabe fördern und deshalb unser Ziel, Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen, auf der Basis des Gesetzentwurfes der 14. Legislatur weiter verfolgen.
Zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse gehört die Nutzung des Internets für alle - als Teil der e-Demokratie. Diesem Ziel dient auch die Erprobung von Online-Wahlen unterhalb der staatlichen Wahlen. Wir werden das Datenschutzrecht auf der Grundlage der Vorarbeiten der 14. Legislatur umfassend reformieren.
Der Schutz der Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird erstmals in einem eigenen Gesetz verankert. Die Verwaltung soll für die Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Deshalb bringen wir ein Informationsfreiheitsgesetz für die Bundesbehörden ein, das dem Grundsatz des freien Zugangs zu öffentlichen Daten und Akten Geltung verschafft.
Wir wollen das Petitionsrecht, über die Lösung individueller Anliegen hinaus, zu einem politischen Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ausgestalten.


Quelle: Bundesregierung

Ergebnis: Großer Anspruch, aber Nichts ist passiert.




Der Koalitionsvertrag 2005   

              29% + 27,7% der Wahlberechtigten


Bürgergesellschaft stärken

Die Demokratie ist 60 Jahre nach Kriegsende in Deutschland gefestigt. Gleichwohl bedarf es in jeder Generation der politischen Bildung und der staatlichen Unterstützung für eine aktive Beteiligung der Menschen am gesellschaftlichen und staatlichen Leben. Wir werden deshalb die politische Bildung stärken. Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen.

Quelle: Bundesregierung

Ergebnis: Es wurde kaum etwas in den Raum gestellt und es ist auch nichts passiert. Die in der SPD-Spitze ungeliebte direkte Demokratie wurde gegen die Sicherungshaft eingetauscht.




Der Koalitionsvertrag 2009   

              25,5% + 8,4% der Wahlberechtigten


Bürgerbeteiligung

Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen.

Quelle: CDU

Ergebnis: Nada.




Der Koalitionsvertrag 2013   

              30,6% + 18,2% der Wahlberechtigten
Die Koalitionsarbeitsgruppe für Inneres und Justiz hat sich 11/11/2013 darauf verständigt, direkte Demokratie einzuführen. Unterstützend dürfte vor Allem 1. die geplanten Erweiterungen der EU, sowie 2. die beängstigende Übermacht der Koalition im Parlament wirken.
Dieser Vorschlag ist noch kein Koalitionsvertrag und schon gar nicht Gesetz. Auch die Ausgestaltung ist vage formuliert.

herausgekommen ist Folgendes:
Bürgerbeteiligung

Wir wollen die Informationen über politische Entscheidungen quantitativ und qualitativ verbessern und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen an der politischen Willensbildung ausbauen.
Wir wollen neue Formen der Bürgerbeteiligung und der Wissenschaftskommunikation entwickeln und in einem Gesamtkonzept zusammenführen.

Quelle: CDU

Diese Absichtserklärung (Koalitionsvertrag) von CDU und SPD hat quergelesen der direkten Demokratie eine klare Absage erteilt. Die Forderung der CSU zu dD wurde gegen die Maut eingetauscht.



Ein Koalitionsvertrag scheint Folklore zu sein, zur Zurschaustellung der großen Taten, falls sich zufälligerweise eine der Aussagen bis zur nächsten Wahl erfüllt hat. Wahrscheinlicher, als die Umsetzung dieser "Vereinbarungen", ist eine Garantie, dass fast alle Punkte nicht umgesetzt werden(wie Wahlversprechen, nur unverständlicher). Direkte Demokratie scheint nur als Tauschmittel bei Koalitionsverhandlungen benutzt zu werden.